Der vollständige Leitfaden für die Ausreise von Hunden und Katzen ins Ausland | Ein- und Ausfuhrquarantäne und Vermeidung von Quarantäneaufenthalten [Ausgabe 2026]

JOURNAL & GUIDES

Der vollständige Leitfaden für die Ausreise von Hunden und Katzen ins Ausland | Ein- und Ausfuhrquarantäne und Vermeidung von Quarantäneaufenthalten [Ausgabe 2026]

Verfahren zum Transport von Haustieren / 28.05.2025

Letzte Aktualisierung: 1. August 2026

Wenn man darüber nachdenkt, mit seinem geliebten Hund oder seiner geliebten Katze ins Ausland zu reisen, stehen zunächst die tiergesundheitlichen Formalitäten im Weg. Vielen fällt es wahrscheinlich schwer zu verstehen, was genau sie bis wann vorbereiten müssen. In diesem Artikel fassen wir auf der Grundlage von Primärinformationen vom Stand August 2026 die Ausfuhrkontrollen in Japan, wichtige Hinweise für das Reiseziel, die Einfuhrkontrollen bei der Rückkehr nach Japan sowie Tipps zur Vermeidung einer Quarantäne zusammen.

Inhaltsübersicht

Was uns dieser Artikel sagt.

  • Grundlagen des japanischen Tierquarantänesystems und die bei Hunden und Katzen durchgeführten Untersuchungen
  • Ablauf der Ausfuhrkontrolle und Zeitplan für die Antragstellung bei Auslandsreisen
  • Punkte, bei denen die Bedingungen je nach Reiseziel variieren, und Punkte, die Sie überprüfen sollten
  • Einfuhrkontrolle bei der Rückkehr nach Japan (Unterschiede zwischen ausgewiesenen Gebieten und anderen Gebieten)
  • Fälle, in denen eine Anlegeprüfung erforderlich ist, und Überlegungen zur Vorbereitung, um dies zu vermeiden
  • Häufige Stolpersteine bei der Vorbereitung und häufig gestellte Fragen

Was sind die Grundlagen des Tierquarantänesystems?

Das japanische Tierquarantänesystem ist,Gesetz zur Vorbeugung von TollwutundGesetz zur Verhütung von TierseuchenDas System basiert auf diesen Vorschriften und zielt darauf ab, die Ausbreitung von Infektionskrankheiten durch den Import und Export von Tieren zu verhindern. Das Tiergesundheitsamt (AQS) des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten und Fischerei hat an den wichtigsten Flughäfen und Häfen des Landes Quarantänestationen (Außenstellen) eingerichtet, um importierte und exportierte Tiere zu untersuchen (Quelle: Offizielle Website der Tierquarantänestation(Stand: August 2026).

Die Quarantänevorschriften gelten nicht nur für Hunde und Katzen, sondern auch für Nutztiere und Geflügel; in diesem Artikel beschränken wir uns jedoch auf die Formalitäten für Hunde und Katzen, zu denen wir besonders häufig Anfragen im Zusammenhang mit Reisen erhalten. Hunde müssen auf Tollwut und Leptospirose untersucht werden, Katzen auf Tollwut. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Tollwutprävention finden Sie in diesem Artikel.

Grundlagen der Tollwutimpfung: Wie Sie mit Ihrem Haustier sicher ins Ausland reisen können.

Wie läuft die Exportkontrolle für den Versand ins Ausland ab?

Die Ausfuhruntersuchung für Hunde und Katzen, die von Japan ins Ausland mitgenommen werden sollen, erfolgt im Wesentlichen in fünf Schritten. Da es bei Nichtbeachtung der Formalitäten dazu kommen kann, dass die Einreise am Zielort verweigert wird oder es zu unerwarteten Verzögerungen kommt, ist es wichtig, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen.

1

Die Einreisebestimmungen des Reiseziels überprüfen

Als Erstes sollten Sie sich direkt bei der Tiergesundheitsbehörde des Ziellandes oder bei dessen Botschaft in Japan erkundigen. Da die Anforderungen je nach Land sehr unterschiedlich sind, kann das Überspringen dieses Schritts zu Problemen bei den weiteren Formalitäten führen.

  • Mikrochip erforderlich oder nicht
  • Häufigkeit und Zeitpunkt der Tollwutimpfungen
  • Die Notwendigkeit einer Untersuchung des Tollwut-Antikörpertiters
  • Einfuhrgenehmigung (Einfuhrgenehmigung) erforderlich oder nicht
  • Anforderungen an die Parasitenbekämpfung
  • Format der Gesundheitsbescheinigung.
2

Überprüfen Sie auch die Bedingungen für die Rückkehr nach Japan.

Wenn Sie eine Kurzreise unternehmen und planen, später nach Japan zurückzukehren, ist es wichtig, dass Sie sich vor der Ausreise über die Bedingungen für die Rückkehr informieren und entsprechende Vorbereitungen treffen. Insbesondere bei der Rückkehr aus Ländern, die nicht zu den als Tollwutgebiete ausgewiesenen Regionen gehören, ist die Vorbereitungszeit länger, sodass Versäumnisse vor der Reise leicht zu Engpässen im weiteren Zeitplan führen können.

3

Die erforderlichen Behandlungen in einer Tierklinik durchführen lassen

Je nach den Bestimmungen des Reiseziels werden in der Tierklinik die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt.

  • Einbau von ISO-genormten Mikrochips
  • Tollwutimpfung (Anzahl der erforderlichen Impfungen)
  • Sonstige erforderliche Impfungen
  • Tollwut-Antikörper-Titer-Test (falls erforderlich)
  • Maßnahmen zur Parasitenbekämpfung (falls erforderlich)
4

Beantragung einer Ausfuhrkontrolle (spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Kontrolltermin)

Bei der für den geplanten Abflug- oder Abfahrtsort zuständigen Tierquarantänestation den gewünschten Untersuchungsterminbis 14 Tage davorIch reiche dort einen Antrag ein. Der Antrag kann über NACCS (Tiergesundheitskontrolle) oder per E-Mail gestellt werden (Quelle: Tiergesundheitsamt: „Fragen und Antworten zum Export von Hunden und Katzen“(Stand: August 2026).

5

Die Ausfuhrkontrolle durchlaufen und die Ausstellung einer Bescheinigung erhalten (innerhalb von 10 Tagen vor der Abreise)

Abfluginnerhalb von 10 TagenDas Haustier wird in der Tierquarantänestation untersucht, und bei bestandener Untersuchung wird ein englischsprachiges Ausfuhr-Quarantänezertifikat ausgestellt. Dieses Zertifikat ist ein erforderliches Dokument für die Einreiseformalitäten am Reiseziel (Quelle: Quarantänestation für Tiere, "Zur Ausfuhr von Hunden und Katzen".(Stand: August 2026). Manche erinnern sich zwar daran, dass „der Antrag spätestens 10 Tage vorher gestellt werden muss“, doch richtig istAntragstellung bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt · Durchführung der Untersuchung innerhalb von 10 Tagen vor ReiseantrittEs gibt zwei Stufen. Verwechseln Sie diese bitte nicht.

Welche Unterlagen sind für die Exportkontrolle erforderlich und wie hoch sind die ungefähren Kosten?

Die für die Exportquarantäne erforderlichen Unterlagen lassen sich am einfachsten einteilen, wenn man sie in drei Kategorien unterteilt: solche, die im Vorfeld vorzubereiten sind, solche, die von der Tierquarantänestation ausgestellt werden, und solche, die vom Zielland verlangt werden. Was die Kosten betrifft, so fallen für die Untersuchung selbst bei der Tierquarantänestation keine Gebühren an, während die tatsächlichen Kosten für Behandlungen in der Tierklinik, Transportkäfige und Flugkosten selbst zu tragen sind (da keine offiziellen Angaben zu den Gebühren vorliegen, informieren Sie sich bitte auf der offiziellen Website der Tierquarantänestation über die Einzelheiten).

Im Voraus vorzubereitende Unterlagen——Bescheinigung über die Implantation eines Mikrochips, Bescheinigung über die Tollwutimpfung, sonstige Impfbescheinigungen, Bescheid über das Ergebnis der Tollwut-Antikörpertitration (falls erforderlich), Bescheinigung über die Entwurmung, Gesundheitszeugnis (falls erforderlich)
Von der Tierquarantänestation ausgestellte Dokumente——Ausfuhrquarantänebescheinigung (in englischer Sprache), Kopie des Antrags auf Ausfuhrkontrolle
Vom Reiseland geforderte Unterlagen——Einfuhrgenehmigung (Import Permit), Gesundheitsbescheinigung gemäß dem für das Reiseziel vorgeschriebenen Formular usw. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt bei den Behörden des Reiseziels, ob diese Dokumente erforderlich sind und welche Form sie haben müssen.

Was die Kosten angeht, werden die Gebühren für die Untersuchung selbst bei der Tierquarantänestation und die selbst zu tragenden Kosten für die Vorbereitungen getrennt betrachtet.

Punkte Grundsätze zur Kostenberechnung
Ausfuhrkontrolle in den Quarantänestationen für Tiere. Es wird zwar angegeben, dass keine Gebühren anfallen, eine offizielle Angabe des Betrags konnte jedoch nicht bestätigt werden. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der offiziellen Website der Tierquarantänestation über die aktuellen Bestimmungen.
Behandlungen, Impfungen und Antikörpertests in der Tierklinik für seine eigenen Ausgaben aufkommen
Gebühren für die Ausstellung verschiedener Bescheinigungen Eigenanteil (variiert je nach Aussteller)
Transportkäfig für seine eigenen Ausgaben aufkommen
Flugkosten (Transportkosten für Haustiere) Selbstbeteiligung. Da diese je nach Reiseziel, Reisezeit und Zustand des Haustiers variiert, teilen wir Ihnen bei Ihrer Anfrage einen ungefähren Betrag mit.

Quelle: Offizielle Website der Tierquarantänestation, Stand: August 2026

Was ändert sich je nach Reiseziel? Wichtige Hinweise für jedes Land

Die Quarantänevorschriften am Reiseziel unterscheiden sich je nach Land erheblich. Hier stellen wir die allgemeinen Tendenzen für typische Reiseziele vor; da sich die Bedingungen jedoch ändern können, informieren Sie sich bitte unbedingt auf den offiziellen Websites der jeweiligen Länder über den aktuellen Stand. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um zwei unterschiedliche Kategorien handelt: zum einen die Frage, ob ein Land als „quarantänefreies Reiseland“ gilt, und zum anderen die im nächsten Kapitel erläuterte Frage, ob es sich um ein „ausgewiesenes Gebiet“ für die Rückkehr nach Japan handelt. Achten Sie bitte darauf, diese beiden Kategorien nicht zu verwechseln.

Australien

  • Das Land gilt ebenso wie Japan als tollwutfrei und verfügt über ein besonders strenges Quarantänesystem.
  • Die vorherige Einholung einer Einfuhrgenehmigung (Import Permit) ist zwingend erforderlich.
  • Nach der Ankunft ist eine Anlegeprüfung in einer von der Regierung benannten Einrichtung erforderlich.
  • Einzelheiten zur Identifizierung der Individuen und zu den Untersuchungsparametern finden Sie unter:Offizielle Website der australischen Regierung (DAFF)Bitte überprüfen Sie dies unbedingt

Vereinigtes Königreich

  • Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung implantiert werden.
  • Von der ersten Impfung bis zur Einreise muss eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen eingehalten werden.
  • Bei Hunden muss die Entwurmung gegen Bandwürmer (Echinococcus) mindestens 24 Stunden und höchstens 120 Stunden vor der Einreise durchgeführt werden.
  • Für die Einreise nach Großbritannien ist eine Bescheinigung in der vorgeschriebenen Form erforderlich. Die aktuellen Anforderungen hinsichtlich Bezeichnung, Form und Beschaffungsweg der Bescheinigung finden Sie unterOffizielle Website von GOV.UKBitte überprüfen Sie dies unbedingt

USA

  • Die CDC (US-amerikanische Gesundheitsbehörde) legt die Anforderungen für die Einfuhr von Hunden fest.
  • Es wird allgemein davon ausgegangen, dass die Implantation eines Mikrochips und die Einreichung des CDC-Formulars für die Einfuhr von Hunden unabhängig vom Herkunftsland in vielen Fällen verlangt werden.
  • Je nach Reisegeschichte (Aufenthalt in Ländern mit hohem Risiko) sind zusätzliche Unterlagen wie beispielsweise ein Nachweis über eine Tollwutimpfung erforderlich.
  • Aktuelle Einzelheiten zu den betroffenen Hunden, den Altersvoraussetzungen, den bei der Einreise erforderlichen Bedingungen sowie den Einreichungsmodalitäten finden Sie unterOffizielle Website der CDCBitte überprüfen Sie dies unbedingt

Südostasiatische Länder

  • Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Land erheblich.
  • Für Malaysia und Singapur ist ein vorheriger Antrag auf Einfuhrgenehmigung erforderlich.
  • Bitte erkundigen Sie sich unbedingt bei den Behörden des jeweiligen Landes nach den individuellen Anforderungen, wie z. B. Mikrochip, Impfungen und der Notwendigkeit von Kombinationsimpfungen.

Reisen nach Malaysia und Singapur werden in den folgenden Artikeln ausführlich erläutert.

Vollständiger Leitfaden] Vollständiger Leitfaden für die Einfuhr von Hunden und Katzen nach Malaysia|Vorschriften, Kosten, Vorbereitung und lokale Verfahren
Umzug nach Singapur mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze! Ein vollständiger Leitfaden für die Verfahren und die Wohnungssuche.

Gilt die „180-Tage-Wartezeit“ auch bei Kurzzeitreisen nicht?

außerhalb der ausgewiesenen RegionenWenn Sie von dort nach Japan zurückkehren, gilt die Regel der „180-Tage-Wartezeit“ zwar grundsätzlich auch für Kurzzeitaufenthalte, doch wenn Sie die erforderlichen Formalitäten rechtzeitig vor der Ausreise erledigen, können Sie auch bei einem kurzen Aufenthalt ohne Aufschub nach Japan zurückkehren. Die 180 Tage beziehen sich nicht auf die Anzahl der Reisetage, sondern aufGesamtzahl der Tage vom Tag der Blutentnahme für den Antikörpertiter-Test bis zum Tag der Ankunft in JapanDas liegt daran, dass die Zählung nach dieser Regel erfolgt (für die Rückkehr aus bestimmten Gebieten gelten andere Verfahren, die im nächsten Kapitel vorgestellt werden).

Wenn man aus einem Gebiet außerhalb der festgelegten Regionen nach Japan zurückkehrt, ist die Annahme, dass man „aufgrund der kurzen Reisedauer von der Wartezeit befreit ist“, falsch; ebenso falsch ist jedoch die Annahme, dass „bei einer kurzen Reise zwangsläufig eine Wartezeit von 180 Tagen gilt“.Die 180-tägige Wartezeit bezieht sich nicht auf die Aufenthaltsdauer während der Reise, sondern aufGesamtzahl der Tage vom Tag der Blutentnahme für den Antikörpertiter-Test bis zum Tag der Ankunft in JapanDas ist richtig. Wenn Sie die Implantation des Mikrochips, die Tollwutimpfung und die Antikörpertiteruntersuchung rechtzeitig vor der Ausreise erledigen lassen und erst nach Ablauf von mindestens 180 Tagen seit dem Tag der Blutentnahme in Ihr Heimatland zurückkehren, erfüllen Sie die 180-Tage-Wartezeit auch bei einer kurzen Reise. Allerdings müssen auch weitere Bedingungen erfüllt werden, wie beispielsweise die Vorabanmeldung (spätestens 40 Tage vor der Ankunft) und die Einholung einer von den Behörden des Ausfuhrlandes ausgestellten Bescheinigung.

Was Sie vor Ihrer Abreise erledigen sollten, um nach Japan zurückzukehren (sofern Sie sich nicht in einem ausgewiesenen Gebiet befinden)

  • Implantation eines Mikrochips (vor der Tollwutimpfung)
  • Mindestens zwei Tollwutimpfungen (mit einem Abstand von mindestens 30 Tagen zur ersten Impfung)
  • Prüfung des Tollwut-Antikörpertiters (mindestens 0,5 IU/ml) in einer zugelassenen Untersuchungseinrichtung

Wenn Sie all dies rechtzeitig vor Ihrer Abreise erledigt haben,Sofern die Gesamtzahl der Tage zwischen dem Tag der Blutentnahme und dem Tag der Ankunft in Japan mindestens 180 Tage beträgt,Selbst bei einer kurzen Reisedauer können Sie ohne Aufenthaltsbeschränkung nach Japan zurückkehren. Da auch die Zeit vor der Ausreise aus Japan in diese 180 Tage eingerechnet wird, haben Sie umso mehr Spielraum, die Reise selbst kurz zu halten, je früher Sie mit den Vorbereitungen beginnen. Umgekehrt kann es bei einer Blutentnahme unmittelbar vor der Abreise vorkommen, dass die Tage für eine Kurzreise nicht ausreichen und Sie bei der Rückkehr möglicherweise für die verbleibende Anzahl von Tagen festgehalten werden. Zusätzlich zur 180-Tage-Wartezeit müssen auch weitere Bedingungen erfüllt werden, wie die Voranmeldung (spätestens 40 Tage vor der Ankunft) und die Einholung einer Bescheinigung, die von einer Behörde des Ausfuhrlandes ausgestellt wurde (Einzelheiten dazu finden Sie im nächsten Abschnitt).

Die Gültigkeitsdauer des Antikörpertitertests beträgt zwei Jahre ab dem Tag der Blutentnahme. Um jedoch ohne Quarantäne einreisen zu können, muss der Test nicht nur innerhalb der Gültigkeitsdauer liegen, sondern außerdemSeit dem Tag der Blutentnahme müssen mindestens 180 Tage vergangen sein.Darüber hinaus müssen auch weitere Bedingungen erfüllt sein, wie beispielsweise die Vorabanmeldung (spätestens 40 Tage vor der Ankunft) und die Einholung einer von einer Behörde des Ausfuhrlandes ausgestellten Bescheinigung. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, muss das Tier die verbleibende Zeit bis zur Erfüllung der Bedingungen in den Einrichtungen der Tierquarantänestation am Flughafen in Quarantäne verbringen; in manchen Fällen kann die Einfuhr sogar gänzlich verweigert werden. Daher empfehlen wir, bereits bei der Reiseplanung auch den Zeitplan für die Rückreise zu berücksichtigen (Quelle: Tiergesundheitsamt: „Einfuhr von Hunden und Katzen aus Gebieten außerhalb der ausgewiesenen Regionen“(Stand: August 2026).

Für alle, die sich sowohl hinsichtlich der Reise als auch der Rückkehr nach Deutschland unsicher sind

Bitte teilen Sie uns Ihr Reiseziel und den geplanten Abreisetermin mit.
Wir informieren Sie über die erforderliche Vorbereitungszeit und die ersten Schritte.

Wie laufen die Einfuhrkontrollen bei der Rückkehr nach Japan ab?

Bei der japanischen Einfuhrkontrolle werden die Herkunftsländer und -regionen in zwei Kategorien unterteilt: „ausgewiesene Gebiete“ und „andere Gebiete“, wobei sich die erforderlichen Formalitäten und Vorbereitungsfristen erheblich unterscheiden. Als „ausgewiesene Gebiete“ gelten Regionen, die von der Tierquarantänestation als ebenso tollwutfrei wie Japan eingestuft wurden.

Derzeit gibt es sechs ausgewiesene Gebiete:Island, Australien, Neuseeland, Fidschi, Hawaii, Guam. Früher gehörten auch Großbritannien (Großbritannien und Nordirland) sowie Irland zu den ausgewiesenen Gebieten, dochMit Wirkung vom 1. Januar 2012 wurde das Gebiet aus dem ausgewiesenen Gebiet gestrichen.„Ob ein Reiseland tollwutfrei ist“ und „ob es sich um ein von den japanischen Einfuhrkontrollen als Risikogebiet ausgewiesenes Gebiet handelt“, sind zwei unterschiedliche Kategorien. Bitte beachten Sie daher, dass bei der Rückkehr aus Großbritannien andere Formalitäten als bei der Rückkehr aus einem ausgewiesenen Risikogebiet erforderlich sind (Quelle: Tiergesundheitsamt „Liste der ausgewiesenen Gebiete“(Stand: August 2026).

Kategorie Wichtigste Formalitäten
ausgewiesene Regionen
(Island, Australien, Neuseeland, Fidschi, Hawaii, Guam)
① Implantation eines Mikrochips, ② Haltung in einem festgelegten Gebiet seit der Geburt bzw. Aufenthalt in einem festgelegten Gebiet von mindestens 180 Tagen unmittelbar vor der Ausfuhr bzw. Aufenthalt ausschließlich in einem ausgewiesenen Gebiet nach der Ausreise aus Japan – eine dieser Bedingungen muss erfüllt sein; ③ Voranmeldung bis spätestens 40 Tage vor der Ankunft; ④ Klinische Untersuchung innerhalb von 10 Tagen vor der Ausreise; ⑤ Einholung einer von einer staatlichen Behörde des Ausfuhrlandes ausgestellten Bescheinigung; ⑥ Einfuhrkontrolle bei der Ankunft in Japan. Bei Erfüllung dieser Bedingungen ist eine schnellere Abholung möglich als bei Einfuhren aus Gebieten außerhalb der ausgewiesenen Gebiete.
außerhalb der ausgewiesenen Regionen
(Alle Länder und Regionen außer den oben genannten sechs)
① Implantation eines Mikrochips, ② mindestens zwei Tollwutimpfungen (im Abstand von mindestens 30 Tagen), ③ Tollwut-Antikörpertiter-Test (mindestens 0,5 IU/ml), ④ Wartezeit von mindestens 180 Tagen ab dem Tag der Blutentnahme, ⑤ Voranmeldung spätestens 40 Tage vor der Ankunft, ⑥ Klinische Untersuchung innerhalb von 10 Tagen vor der Ausreise, ⑦ Einholung einer von einer staatlichen Behörde des Ausfuhrlandes ausgestellten Bescheinigung, ⑧ Einfuhrkontrolle bei der Ankunft in Japan

Quelle: Tiergesundheitsamt „Liste der ausgewiesenen Gebiete“und„Einfuhr von Hunden und Katzen aus Gebieten außerhalb der ausgewiesenen Regionen“, Stand: August 2026

Sollte auch nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt sein, kann dies dazu führen, dass die Ware einer bis zu 180 Tage dauernden Quarantäneuntersuchung unterzogen wird oder die Einfuhr gänzlich verweigert wird. Bitte lesen Sie zu Reisen nach Hawaii und Guam auch den folgenden Artikel.

Der komplette Leitfaden für Reisen nach Hawaii mit Ihrem Hund|Ausführliche Erläuterungen zu allem, von der Vorbereitung bis zum Sightseeing!
Vollständiger Leitfaden für Reisen nach Guam mit Ihrem Hund|Ausführliche Erklärungen zu allem, von Verfahren bis zu Sehenswürdigkeiten!

In welchen Fällen wird eine Anlegeprüfung durchgeführt? Fallen dabei Kosten an?

Werden die Bedingungen der Einfuhrkontrolle nicht erfüllt, kann es vorkommen, dass die Tiere einer bis zu 180 Tage dauernden Quarantäne unterzogen werden oder dass die Einfuhr je nach Situation gänzlich abgelehnt wird. Für die Kontrolle selbst fallen zwar keine Gebühren an, jedoch müssen die Kosten für die Haltung und den Transport während der Quarantänezeit vollständig selbst getragen werden. Insbesondereaußerhalb der ausgewiesenen RegionenBei der Rückkehr aus dem Ausland kommt es in den folgenden Fällen tendenziell häufiger zu einer Festhaltungskontrolle.

Die Wartezeit von 180 Tagen ist nicht erfüllt (außerhalb der ausgewiesenen Gebiete) — Dies ist der Fall, wenn jemand vor Ablauf der Wartezeit in sein Heimatland zurückkehrt.
Der Titer der Tollwut-Antikörper liegt unter dem Referenzwert (0,5 IU/ml) (außerhalb der ausgewiesenen Gebiete) — Das ist der Fall, wenn die Untersuchungsergebnisse unter dem Grenzwert lagen.
Die erforderlichen Unterlagen sind unvollständig — In diesem Fall liegen Fehler oder Unvollständigkeiten in den Angaben des Zertifikats vor.
Es wurde keine Voranmeldung erfolgt — Dies ist ein Fall, in dem die Meldung bis spätestens 40 Tage vor der Ankunft versäumt wurde.

Zwar fallen während der Quarantänezeit keine Untersuchungsgebühren an, doch müssen die Kosten für die Haltung und den Transport vollständig selbst getragen werden. Genau wie bei der Beantragung einer Ausfuhruntersuchung beim Tiergesundheitsamt sind eine vorherige Überprüfung und Vorbereitung der beste Weg, um eine Quarantäne oder eine Einfuhrverweigerung zu vermeiden. Die genauen Bedingungen finden Sie unterTiergesundheitsamt: „Einfuhr von Hunden und Katzen aus Gebieten außerhalb der ausgewiesenen Regionen“können Sie dort nachlesen.

Wann sollte man mit den Vorbereitungen beginnen?

Bei Reisen, die mit einer Rückkehr nach Japan verbunden sind,außerhalb der ausgewiesenen RegionenWenn Sie aus einem der genannten Länder oder Gebiete zurückkehren, ist es am einfachsten, Ihren Zeitplan anhand der folgenden vier Fristen rückwärts zu planen. Für die Rückkehr aus den ausgewiesenen Gebieten gelten die im vorigen Kapitel in der Tabelle aufgeführten Verfahren.

1

Überprüfung der Einreise- und Rückreisebedingungen sowie Implantation eines Mikrochips

Wir prüfen die Einreisebestimmungen für das Reiseziel und für die Rückkehr nach Japan im Detail und bringen einen Mikrochip an.

2

Tollwutimpfung (mindestens zweimal) und Antikörpertitration (außerhalb der ausgewiesenen Gebiete)

Die zweite Impfung erfolgt mit einem Abstand von mindestens 30 Tagen nach der ersten Impfung; anschließend wird eine Blutprobe zur Bestimmung der Antikörperkonzentration entnommen.Dieser Tag der Blutentnahme gilt als Beginn der 180-tägigen Wartezeit.

3

Es müssen mindestens 180 Tage zwischen dem Tag der Blutentnahme und der Ankunft in Japan liegen (sofern es sich nicht um ein ausgewiesenes Gebiet handelt).

Die Gesamtzahl der Tage zwischen dem Tag der Blutentnahme für den Antikörpertest und dem Tag der Ankunft in Japan muss mindestens 180 Tage betragen.Da die Ausreise an sich nicht eingeschränkt ist, können Sie nach der Blutentnahme zu Ihrem Reiseziel aufbrechen.Da auch die Aufenthaltsdauer während der Reise in die 180-Tage-Frist eingerechnet wird,Wenn Sie die Blutabnahme rechtzeitig vor Ihrer Abreise erledigen, können Sie die Wartezeit von 180 Tagen bei Ihrer Ankunft auch bei einer kurzen Reisedauer erfüllen.Wir nutzen diese Zeit, um parallel dazu die Transportkäfige vorzubereiten und weitere für das Zielland erforderliche Formalitäten (wie die Beantragung von Genehmigungen) zu erledigen. Erst wenn auch die Voranmeldung für den nächsten Schritt sowie die Einholung der erforderlichen Bescheinigungen abgeschlossen sind, ist eine Einreise ohne Quarantäne möglich.

4

Ausfuhrkontrolle vor der Ausreise, Voranmeldung vor der Rückkehr

Bei der Ausreise aus Japan müssen Sie spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Untersuchungstermin einen Antrag auf Ausfuhruntersuchung stellen und sich innerhalb von 10 Tagen vor der Abreise untersuchen lassen, um das Ausfuhrquarantänezertifikat zu erhalten. Bei der Rückkehr nach Japan müssen Sie dies spätestens 40 Tage vor Ihrer Ankunft bei der Tierquarantänestation vorab anmelden (die Anmeldung ist auch während der Reise möglich). Einzelheiten zu den jeweiligen Fristen finden Sie unterOffizielle Website der Tierquarantänestationentnehmen Sie bitte dort.

Was sind häufige Fehler und was ist bei der Vorbereitung zu beachten?

Verwechslung zwischen „14 Tage vor der Beantragung der Ausfuhrkontrolle“ und „innerhalb von 10 Tagen nach der Kontrolle“ — Diese beiden Fristen gelten für unterschiedliche Dinge. Wenn man sie getrennt im Blick behält, vermeidet man Hektik in letzter Minute.
Man geht fälschlicherweise davon aus, dass „bei einer Kurzreise keine Wartezeit von 180 Tagen erforderlich ist“ (bei Rückkehr aus Gebieten außerhalb der ausgewiesenen Regionen) — Die 180-tägige Wartezeit richtet sich nicht nach der Dauer der Reise, sondern wird anhand der Gesamtzahl der Tage ab dem Tag der Blutentnahme für den Antikörpertest berechnet. Wenn Sie die Blutentnahme rechtzeitig vor der Ausreise durchführen lassen, können Sie die 180-Tage-Wartezeit auch bei einer kurzen Reise erfüllen (weitere Bedingungen wie die Voranmeldung und der Erhalt einer Bescheinigung sind separat erforderlich). Wenn Sie die Blutentnahme hingegen erst kurz vor der Abreise durchführen lassen, reichen die Tage bei einer Kurzreise möglicherweise nicht aus, und es besteht die Gefahr, dass Sie bei der Rückkehr festgehalten werden.
Großbritannien fälschlicherweise als „ausgewiesenes Gebiet“ betrachten — Seit 2012 gehört Großbritannien nicht mehr zu den ausgewiesenen Gebieten. Bei der Rückkehr müssen daher andere Formalitäten als für ausgewiesene Gebiete erledigt werden.
Das Export-Quarantänezertifikat geht verloren — Eine Neuausstellung ist unter Umständen nicht möglich. Da es sich um wichtige Dokumente handelt, die für die Einreiseformalitäten am Reiseziel erforderlich sind, sollten Sie das Original sorgfältig aufbewahren und vorsichtshalber eine Kopie anfertigen.
Fehler bei der Übertragung der Mikrochip-Nummer oder des Impftermins werden nicht bemerkt — Kleine Fehler bei der Angabe können zu Verzögerungen im Verfahren führen. Überprüfen Sie Nummern und Daten daher mehrmals.

Die Quellen für alle Fristen und Zahlen sindOffizielle Website der Tierquarantänestation. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf dieser Website über die aktuellen Anforderungen.

Was kann PetAir leisten?

PetAir bietet Ihnen bei Auslandsreisen und bei der Rückkehr nach Japan Unterstützung bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen sowie Informationen zu den tiergesundheitlichen Kontrollen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung rund um die Reise, von der Koordination mit den Fluggesellschaften über die Abwicklung der Zollformalitäten bis hin zur Übergabe am Flughafen. Teilen Sie uns bitte Ihr Reiseziel, den geplanten Abreisetermin und den Zustand Ihres Haustieres mit, damit wir Sie über die erforderliche Vorbereitungszeit und die weiteren Schritte informieren können.

Wir übernehmen weder die Erstellung von Unterlagen noch die Einreichung von Anträgen selbst, sondern konzentrieren uns in erster Linie auf die Zusammenstellung der erforderlichen Informationen und die Erläuterung des Verfahrensablaufs. Wir übernehmen auch keine Einfuhrgenehmigungen, geben keine verbindlichen Flugzusagen ab und übernehmen keine Gewähr für den Gesundheitszustand Ihres Haustieres. Bezüglich Behandlungen in der Tierklinik, Impfungen und der Gesundheitsvorsorge wenden Sie sich bitte an Sie als Tierhalter und Ihren Tierarzt. Da die Gebühren je nach Reiseziel, Reisezeitpunkt und Zustand des Haustieres variieren, teilen wir Ihnen bei Ihrer Anfrage einen ungefähren Kostenvoranschlag mit.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Frage: Bis wann muss der Antrag auf eine Ausfuhrkontrolle gestellt werden?
A. Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Untersuchungstermin über NACCS (System für Tierquarantäneangelegenheiten) oder per E-Mail bei der für den geplanten Abflughafen bzw. -hafen zuständigen Tierquarantänestation eingereicht werden. Anschließend muss die Untersuchung bei der Tierquarantänestation innerhalb von 10 Tagen vor der Abreise erfolgen (Quelle: Tiergesundheitsamt: „Fragen und Antworten zum Export von Hunden und Katzen“(Stand: August 2026).
Frage: Ist die „180-Tage-Wartezeit“ auch bei Kurzreisen erforderlich?
A. außerhalb der ausgewiesenen RegionenBei der Rückkehr aus dem Ausland richtet sich die 180-Tage-Wartefrist nicht nach der Dauer der Reise, sondern wird anhand der Gesamtzahl der Tage vom Tag der Blutentnahme für den Antikörpertest bis zum Tag der Ankunft in Japan berechnet. Wenn Sie vor der Ausreise frühzeitig die Implantation eines Mikrochips, mindestens zwei Tollwutimpfungen sowie den Antikörpertest durchführen lassen und erst nach Ablauf von mindestens 180 Tagen ab dem Tag der Blutentnahme nach Japan zurückkehren, erfüllen Sie die 180-Tage-Wartezeit-Anforderung auch dann, wenn die Reise selbst nur von kurzer Dauer war. Allerdings müssen auch weitere Bedingungen erfüllt werden, wie beispielsweise die Voranmeldung (spätestens 40 Tage vor der Ankunft) und die Einholung einer Bescheinigung, die von einer Behörde des Ausfuhrlandes ausgestellt wurde. Umgekehrt gilt: Wenn die Blutentnahme erst unmittelbar vor der Abreise erfolgt, reichen die Tage bei einer Kurzreise möglicherweise nicht aus, und es besteht die Gefahr, dass das Tier bei der Rückkehr für die verbleibende Zeit in Quarantäne gehalten wird. Bei der Rückkehr aus bestimmten Regionen in Island, Australien, Neuseeland, Fidschi, Hawaii und Guam gilt diese 180-Tage-Wartezeit nicht (Quelle: Tiergesundheitsamt: „Einfuhr von Hunden und Katzen aus Gebieten außerhalb der ausgewiesenen Regionen“(Stand: August 2026).
Frage: Was ist der Unterschied zwischen den ausgewiesenen Gebieten und den übrigen Gebieten, wenn man nach Japan zurückkehrt?
A. Derzeit sind sechs Regionen als „ausgewiesene Gebiete“ festgelegt: Island, Australien, Neuseeland, Fidschi, Hawaii und Guam. Bei der Rückkehr aus diesen ausgewiesenen Gebieten ist das Verfahren relativ kurz, sofern die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllt sind; aus anderen Ländern und Regionen ist hingegen ein achtstufiges Verfahren erforderlich, das eine Wartezeit von 180 Tagen umfasst. Bitte beachten Sie, dass das Vereinigte Königreich seit 2012 nicht mehr zu den ausgewiesenen Gebieten zählt (Quelle: Tiergesundheitsamt „Liste der ausgewiesenen Gebiete“(Stand: August 2026).
Frage: Ist ein Mikrochip unbedingt erforderlich?
A. Bei der Rückkehr nach Japan ist das Implantieren eines Mikrochips gemäß den Normen ISO 11784 und 11785 zwingend erforderlich. Es handelt sich dabei zwar nicht um eine einheitliche Vorschrift für die Ausfuhr aus Japan, doch da dies häufig aufgrund der Einreisebestimmungen des Reiseziels erforderlich ist, empfehlen wir, den Mikrochip im Hinblick auf eine mögliche zukünftige Rückkehr frühzeitig implantieren zu lassen (Quelle: Tierquarantänestelle (Animal Quarantine Service)(Stand: August 2026).
Frage: Fallen für die Untersuchung durch die Tierquarantänestation Gebühren an?
A. Für die Untersuchung selbst bei der Tierquarantänestation fallen zwar keine Gebühren an, eine offizielle Angabe der Kosten konnte jedoch nicht gefunden werden. Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Website der Tierquarantänestation über die aktuellen Bestimmungen. Zu Ihren eigenen Kosten zählen die Kosten für vorangegangene Behandlungen, Impfungen und verschiedene Untersuchungen in der Tierarztpraxis, die Gebühren für die Ausstellung von Bescheinigungen, Transportkäfige sowie Flugkosten.
Frage: Was muss ich tun, wenn ich das Export-Quarantänezertifikat verloren habe?
A. Eine Neuausstellung ist unter Umständen nicht möglich. Da es sich um wichtige Dokumente handelt, die für die Einreiseformalitäten am Reiseziel erforderlich sind, empfehlen wir Ihnen, das Original sorgfältig aufzubewahren, um es nicht zu verlieren, und vorsichtshalber auch eine Kopie anzufertigen.

Zusammenfassung: Frühzeitige Informationsbeschaffung und planvolle Vorbereitung sind der Schlüssel zum Erfolg

Bei Auslandsreisen mit Hunden und Katzen ist es von größter Bedeutung, sich frühzeitig über die tiergesundheitlichen Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiseziels zu informieren und die Vorbereitungen sorgfältig zu planen. Insbesondere bei Reisen, die mit einer Rückkehr nach Japan verbunden sind, unterscheiden sich die erforderlichen Formalitäten erheblich je nachdem, ob es sich um ein ausgewiesenes Gebiet handelt oder nicht. Handelt es sich nicht um ein ausgewiesenes Gebiet, muss bereits vor der Ausreise eine Wartezeit von 180 Tagen einkalkuliert werden.

Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich an die Tiergesundheitsbehörde Ihres Reiseziels oderTierquarantänestelle (Animal Quarantine Service)Am sichersten ist es, sich direkt dort zu erkundigen. Was den Mikrochip betrifft, soDer umfassende Leitfaden zu Mikrochips für Hunde und Katzen, weitere Fragen sindHäufige FragenDa wir dies jedoch näher erläutern, lesen Sie bitte auch diesen Abschnitt.

🐾 Haustiere, die ins Ausland reisen, beginnen mit einer kostenlosen Beratung

Bitte informieren Sie uns über Ihr Reiseziel, das gewünschte Abreisedatum und die Situation Ihres Haustiers.
Es wird eine Zusammenfassung der erforderlichen Verfahren und Fristen gegeben.

Völlig kostenlos|Online-Support verfügbar|Auch an Wochenenden und Feiertagen geöffnet

Verfasst von: PetAirJPN-Redaktion (Team für den internationalen Transport von Haustieren)

*Die Informationen in diesem Artikel entsprechen dem Stand vom August 2026. Die Quarantänevorschriften der einzelnen Länder sowie die Richtlinien der Fluggesellschaften können sich ohne Vorankündigung ändern. Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine endgültige Entscheidung darüber, ob eine Reise möglich ist und welche Voraussetzungen dafür gelten, sollten Sie unbedingt die aktuellen offiziellen Informationen der jeweiligen Behörden, Tierquarantänestellen und Fluggesellschaften einholen.

Empfohlene Artikel

Blog-Übersicht anzeigen

Steht Ihr Reiseziel fest,
folgt als Nächstes der Überblick über die Vorbereitung.

Am einfachsten erreichen Sie uns über den offiziellen LINE-Account. Ein Online-Gespräch buchen Sie über „Online-Gespräch buchen“ im Rich-Menü.

de_DEGerman