Grundlegendes zum Tollwutimpfstoff | Impfplan und Impfbescheinigung für Auslandsreisen [Ausgabe 2026]

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Grundlegendes zur Tollwutimpfung | Impfplan und Impfbescheinigung für Auslandsreisen [Ausgabe 2026]

Gesundheit und Pflege von Haustieren / 05.03.2025

Letzte Aktualisierung: 1. August 2026

Wenn Sie Ihren Hund oder Ihre Katze ins Ausland mitnehmen oder aus dem Ausland nach Japan zurückkehren, verlangen viele Länder als Einreisebedingung einen Nachweis über eine Tollwutimpfung. In diesem Artikel haben wir die „Grundlagen“ zusammengestellt: die Grundlagen der Tollwutimpfung, den Impfplan und die Vorgehensweise zur Erlangung des Impfnachweises. Die detaillierten Schritte zur Antikörpertiterbestimmung sowie einen Vergleich der Anforderungen für die einzelnen Reiseziele erläutern wir in den entsprechenden Artikeln.

Was uns dieser Artikel sagt.

  • Was ist Tollwut und warum ist eine Impfung erforderlich?
  • Unterschiede zwischen der Impfpflicht in Japan und den für Auslandsreisen erforderlichen Impfplänen
  • So erhalten Sie einen Impfnachweis (die jeweiligen Aufgaben von Tierkliniken und Tiergesundheitsämtern)
  • Zusammenhang zwischen der Untersuchung des Tollwut-Antikörpertiters und der Wartezeit (Grundlagen; detaillierte Vorgehensweise siehe verwandte Artikel)
  • Allgemeiner Ablauf der Reisevorbereitungen und Checkliste
Informationshinweise:Die Quarantänevorschriften und Impfvorschriften der einzelnen Länder werden laufend überarbeitet. Dieser Artikel dient der Zusammenfassung grundlegender Informationen zur Tollwutimpfung und stellt keine Garantie für die Möglichkeit einer Reise dar. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt unbedingt bei den Behörden Ihres Reiseziels, der Tierquarantänestation und Ihrem Tierarzt über den aktuellen Stand.

Was ist Tollwut? Warum ist eine Impfung so wichtig?

Tollwut (Rabies) ist eine durch das Tollwutvirus verursachte Zoonose, die das Gehirn und das Nervensystem befällt. Die Infektion erfolgt hauptsächlich durch den Biss eines infizierten Tieres (z. B. eines Hundes oder eines Wildtiers), wobei das im Speichel enthaltene Virus über die Bisswunde in den Körper gelangt. Zwischen der Ansteckung und dem Ausbruch der Krankheit liegt eine Inkubationszeit; sobald jedoch Symptome auftreten, gibt es keine wirksame Behandlung mehr, und sowohl Hunde als auch Menschen sterben fast zwangsläufig – es handelt sich um eine Krankheit mit extrem hoher Sterblichkeitsrate. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben weltweit jährlich schätzungsweise etwa 59.000 Menschen an Tollwut, wobei die meisten Fälle in Asien und Afrika auftreten (Quelle: WHO-Informationsblatt zur Tollwut(Stand: August 2026).

In Japan wurden seit 1956 keine Fälle einer Übertragung von Tieren auf Menschen mehr gemeldet, weshalb das Land als tollwutfrei gilt. Allerdings wurden in der Vergangenheit mehrere „importierte Fälle“ gemeldet, bei denen sich die Betroffenen im Ausland angesteckt hatten und die Krankheit erst nach ihrer Rückkehr ausbrach. Die Tatsache, dass Japan als tollwutfrei gilt, bedeutet also nicht, dass kein Risiko einer Ansteckung im Ausland besteht (Quelle: Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales) Informationen zur Tollwut(Stand: August 2026).

In Japan ist gemäß dem „Gesetz zur Vorbeugung von Tollwut“ für Hunde, die älter als 91 Tage sind, eine jährliche Tollwutimpfung vorgeschrieben. Dies ist eine Verpflichtung der Tierhalter, damit Japan seinen Status als tollwutfreies Land aufrechterhalten kann. Aus demselben Grund wird bei Auslandsreisen großer Wert auf Impfnachweise gelegt: Um die Einschleppung des Virus in ihr Land zu verhindern, verlangen die einzelnen Staaten eine ordnungsgemäße Impfung vor Reiseantritt sowie die Vorlage eines entsprechenden Nachweises.

Wie sieht der Impfplan für die Tollwutimpfung aus?

In Japan werden ausschließlich inaktivierte Impfstoffe (Impfstoffe mit abgetöteten Bakterien) verwendet, und da die Dauer des Immunschutzes in der Regel auf ein Jahr festgelegt ist, ist eine jährliche Impfung im Inland gesetzlich vorgeschrieben. In einigen Ländern werden zwar Impfstoffe verwendet, deren Wirksamkeit als länger anhaltend gilt, doch da sich die Art der Präparate und die Regeln für Auffrischungsimpfungen von Land zu Land unterscheiden, sollten Sie sich bezüglich der Vorgehensweise am Reiseziel bei Ihrem Tierarzt oder den Behörden am Reiseziel erkundigen.

Bei Welpen kann die Tollwutimpfung erst ab einem Alter von 91 Tagen (ca. 3 Monaten) verabreicht werden. Je nach Reiseziel und geplantem Rückreisezeitpunkt kann zusätzlich zur Erstimpfung eine zweite Impfung (Auffrischungsimpfung) nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne erforderlich sein. InsbesondereBei der Rückkehr nach Japan aus einem nicht ausgewiesenen GebietVoraussetzung ist, dass das Tier nach dem Einsetzen des Mikrochips mindestens zwei Tollwutimpfungen erhalten hat, wobei die erste Impfung frühestens im Alter von 91 Tagen und die zweite Impfung frühestens 30 Tage nach der ersten Impfung verabreicht werden muss (Quelle: Tierquarantänestation „Einfuhr von Hunden und Katzen aus Gebieten außerhalb der festgelegten Regionen“, Stand: August 2026). Da für die Einreise aus den ausgewiesenen Regionen (sechs Regionen: Island, Australien, Neuseeland, die Fidschi-Inseln, Hawaii und Guam) gesonderte Verfahren gelten, finden Sie weitere Informationen unterListe der von der Tiergesundheitsbehörde ausgewiesenen GebieteBitte informieren Sie sich dort. Da die Anforderungen hinsichtlich der Häufigkeit und der Abstände je nach Reiseziel variieren, sollten Sie sich frühzeitig über die offiziellen Informationen der jeweiligen Behörden informieren, sobald Sie Ihr Reiseziel festgelegt haben.

Die Mikrochip-Nummer ist auf dem Impfpass und den Untersuchungsunterlagen vermerkt und dient der Zuordnung des Tieres zu seinem Impfverlauf. DaherMikrochip vor der Tollwutimpfung angebracht.Dies ist grundsätzlich erforderlich. Wenn die Impfung vor dem Anlegen erfolgt, wird sie unter Umständen nicht als Nachweis anerkannt. Bitte erkundigen Sie sich bei der Tierquarantänestation, ob dies im Einzelfall zulässig ist.

Warum ist bei Auslandsreisen ein Nachweis über die Tollwutimpfung erforderlich?

Wenn Sie Ihren Hund ins Ausland mitnehmen, ist in vielen Ländern die Vorlage eines Tollwutimpfnachweises eine Einreisebedingung. Die genauen Vorschriften variieren je nach Reiseziel, doch im Allgemeinen werden sowohl die Identifizierung des Tieres mittels Mikrochip als auch ein Tollwutimpfnachweis verlangt. Auch in den Richtlinien der International Air Transport Association (IATA) wird darauf hingewiesen, dass bei vielen Fluggesellschaften und in vielen Zielländern die Vorlage eines von einem Tierarzt ausgestellten Gesundheitszeugnisses verlangt wird (Quelle: IATA: Reisen mit Haustieren)。

Als typische Beispiele seien hier die Ansätze der USA und Europas (EU) genannt. Einen detaillierten Vergleich nach Ländern finden Sie unterVollständiger Leitfaden zu Impfstoffen und Antikörpertitern.Da dies an anderer Stelle ausführlich erläutert wird, stelle ich hier nur die grundlegenden Konzepte vor.

Zielort Grundlegende Voraussetzungen Quelle
USA (Hunde aus Ländern mit hohem Risiko) Voraussetzung ist eine Tollwutimpfung nach dem Einsetzen des Mikrochips. Bei der Einreise aus Ländern mit hohem Risiko können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein, wie beispielsweise die Vorlage der Ergebnisse einer Antikörpertiteruntersuchung oder die Vereinbarung eines Termins für die Quarantäne. CDC (US-Zentrum für Krankheitskontrolle und Prävention)
EU-Länder Eine Tollwutimpfung ist ab einem Alter von 12 Wochen vorgeschrieben. Bei der Erstimpfung muss nach Abschluss der Impfung eine Wartezeit von 21 Tagen eingehalten werden. Europäische Kommission

*Quelle: CDC,,Europäische Kommission(Stand: August 2026). Da die Bedingungen je nach Land und Einreiseszenario im Detail variieren, sollten Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die offiziellen Informationen informieren.

In der EU gelten seit dem 22. April 2026 neue Reisebestimmungen für Haustiere. Bei der Einreise von Nicht-EU-Bürgern ist nun anstelle des bisherigen Heimtierausweises die Vorlage eines Tiergesundheitszeugnisses (AHC) erforderlich. Bei nicht gewerblichen Reisen hängt die Notwendigkeit einer Tollwut-Antikörpertiteruntersuchung davon ab, ob das betreffende Land auf der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Liste der betroffenen Länder aufgeführt ist. Da diese Liste von Zeit zu Zeit überarbeitet wird, sollten Sie vor ReiseantrittOffizielle Website der Europäischen Kommission (Liste der betroffenen Länder)Bitte überprüfen Sie dort unbedingt den aktuellen Stand der Veröffentlichungen. Ausführliche Informationen zum Hintergrund der neuen Vorschriften finden Sie unterLeitfaden zur Überarbeitung der EU-Reisebestimmungen.habe ich hier zusammengefasst.

Wollen wir gemeinsam den Impfplan für Ihr Reiseziel durchgehen?

Bitte teilen Sie uns Ihr Reiseziel, den gewünschten Abreisetermin und den Impfstatus Ihres Hundes mit.
Hier finden Sie eine Übersicht über die erforderlichen Impfungen und die Vorbereitung der Bescheinigungen.

Wie erhält man einen Impfnachweis?

Nach der Tollwutimpfung erhalten Sie in der Regel von der Tierklinik, in der die Impfung durchgeführt wurde, eine „Tollwutimpfbescheinigung“ (Rabies Vaccination Certificate). In Japan wird in der Tierklinik eine „Bescheinigung über die Tollwutimpfung“ ausgestellt, woraufhin im Rahmen eines Verfahrens bei der GemeindeLizenzundinjizierbares Zertifikatwird ausgestellt.

Es ist wichtig, dies zu beachten,Die Impfbescheinigung bzw. der Impfausweis selbst gilt nicht als Nachweis für Auslandsreisen.Das ist der entscheidende Punkt. Die Registrierungs- und Impfmarken dienen lediglich als Nachweis für die Registrierung des Tieres im Inland; für Reisen ins Ausland sind zusätzlich sowohl ein von einer Tierklinik ausgestellter Impfnachweis als auch ein offizielles Ausfuhr-Quarantänezertifikat einer staatlichen Behörde erforderlich.

Wenn Sie aus Japan ausreisen,Tiergesundheitsamt des Ministeriums für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und FischereiDort wird eine Ausfuhrkontrolle durchgeführt, und man erhält ein englischsprachiges Ausfuhr-Quarantänezertifikat. Dabei legt man die zuvor in der Tierklinik ausgestellte Bescheinigung über die Tollwutimpfung vor, deren Inhalt dann in das offizielle Zertifikat übernommen wird. Man kann sich das in etwa so vorstellen:Auf der Grundlage der Bescheinigung der Tierklinik stellt die Tierquarantänestation eine offizielle englischsprachige Bescheinigung aus.Es wird ausgestellt. Da auf dem Zertifikat das Datum der Impfung, die Art des Impfstoffs, die Gültigkeitsdauer, die Mikrochip-Nummer sowie Angaben zum Besitzer usw. vermerkt sind,Ist die Mikrochip-Nummer in allen Unterlagen korrekt angegeben?Bitte überprüfen Sie dies unbedingt. Je nach Reiseziel können zusätzlich zu diesen Unterlagen weitere Dokumente wie beispielsweise eine Einfuhrgenehmigung (Import Permit) erforderlich sein. Da die Bescheinigungen grundsätzlich in englischer Sprache ausgestellt werden (die von der japanischen Tierquarantänestation ausgestellten Dokumente sind zweisprachig in Englisch und Japanisch verfasst), ist es ratsam, im Voraus zu prüfen, ob am Reiseziel bestimmte Formate vorgeschrieben sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es drei Hauptarten von Dokumenten gibt, die für die Einreise relevant sind. Da sich die ausstellenden Behörden sowie die ungefähren Gültigkeitsdauer, die Sie überprüfen sollten, jeweils unterscheiden, sollten Sie darauf achten, diese nicht zu verwechseln.

Dokumente ausstellende Behörde Ungefähre Gültigkeitsdauer
Bescheinigung über die Tollwutimpfung (für den Inlandsgebrauch) / Hundemarke und Impfausweis Tierklinik / Stadt, Gemeinde Kennzeichnung für die Registrierung von Haustieren im Inland. Gilt nicht als Ersatz für eine Bescheinigung für Auslandsreisen.
Bescheinigung über die Tollwutimpfung (für Auslandsreisen) Tierklinik (Tierarzt) Nachweis über den Impfstatus. Da in Japan eine jährliche Impfung vorausgesetzt wird, erfolgt die Verlängerung in der Regel alle ein Jahr.
Ausfuhrquarantänebescheinigung Tiergesundheitsamt (Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Fischerei) Bei jeder Ausreise muss ein neues Dokument ausgestellt werden (muss für jede Reise neu beantragt werden)
Bescheinigung über einen Tollwut-Antikörper-Titer-Test. Zugelassene Untersuchungsstelle (bei Rückkehr nach Japan [aus Gebieten außerhalb der ausgewiesenen Regionen]. Die Ergebnisse sind bei der Tierquarantänestation zu überprüfen) Ab dem Tag der Blutentnahme2 Jahre(Kriterien für die Rückkehr nach Japan [aus Gebieten außerhalb der festgelegten Regionen]. Quelle: Tiergesundheitsamt)

*Je nach Reiseziel kann unter Umständen ein anderes Zertifikat (z. B. ein Tiergesundheitszeugnis) verlangt werden. Bitte informieren Sie sich in den offiziellen Angaben der Behörden Ihres Reiseziels über die Einzelheiten. (Quelle: Quarantänestation für Tiere(Stand: August 2026)

Tollwut-Antikörpertiter-Test und Wartezeit – Was Sie als Grundwissen wissen sollten

Der Tollwut-Antikörpertiter-Test (Rabies Antibody Titer Test) ist eine Blutuntersuchung, mit der überprüft wird, ob durch die Tollwutimpfung ausreichend Immunantikörper gebildet wurden. Er kann neben der Rückkehr nach Japan (aus anderen als den ausgewiesenen Gebieten) auch für Reisen in Länder und Regionen erforderlich sein, in denen keine Tollwut vorkommt oder seit langer Zeit keine Fälle mehr aufgetreten sind, wie beispielsweise Hawaii, Neuseeland, Australien und Großbritannien. Da die Standards und Verfahren von Land zu Land unterschiedlich sind, informieren Sie sich bitte unbedingt anhand der offiziellen Angaben der Behörden Ihres Reiseziels über die Notwendigkeit und die Bedingungen.

Die Bestehenskriterien in Japan lauten wie folgt:mindestens 0,5 IE/mlDie Gültigkeitsdauer des Zertifikats beginnt also ab dem Tag der Blutentnahme2 JahreDas heißt: Bei einer Rückkehr nach Japan gilt für Personen, die nicht aus den ausgewiesenen Gebieten kommen, der Tag der Blutentnahme als Tag 0.180 Tage oder mehrEs ist eine Wartezeit vorgeschrieben. Wenn Sie vor Ablauf dieser Wartezeit ankommen, wird Ihr Tier für die fehlende Anzahl an Tagen in den Einrichtungen der Tierquarantänestation unter Quarantäne gestellt (Quelle: Tierquarantänestation „Einfuhr von Hunden und Katzen aus Gebieten außerhalb der festgelegten Regionen“, Stand: August 2026). Da die Richtwerte und Wartezeiten je nach Reiseziel unterschiedlich sind, sollte man nicht pauschal davon ausgehen, dass „180 Tage Wartezeit ausreichen, um auf der sicheren Seite zu sein“.

Bei der Rückkehr nach Japan (aus Gebieten außerhalb der ausgewiesenen Regionen) muss die Antikörpertiteruntersuchung bei einer vom Minister für Landwirtschaft, Forsten und Fischerei benannten Untersuchungseinrichtung (in Japan beim Institut für biologische Sicherheit, einer gemeinnützigen Stiftung, im Ausland beispielsweise an der Kansas State University) in Auftrag gegeben werden (Quelle: Tiergesundheitsamt „Liste der zugelassenen Prüfeinrichtungen“, Stand: August 2026). Da Antikörpertests für Auslandsreisen nicht der Liste der von Japan benannten Einrichtungen entsprechen, sondern den von den Behörden des Reiseziels festgelegten Teststellen und Standards unterliegen, sollten Sie diese Liste nicht unverändert übernehmen. Die konkreten Schritte für Antikörpertests – darunter ein Vergleich der Anforderungen der einzelnen Zielländer, der Zeitpunkt der Blutentnahme und die ungefähren Kosten – finden SieLeitfaden zur Durchführung von Tests zur Bestimmung des Tollwut-AntikörpertitersDort finden Sie eine ausführliche Erläuterung, bitte lesen Sie diese ebenfalls durch.

Wie sieht der allgemeine Ablauf der Reisevorbereitungen aus?

Die Reisevorbereitungen mit dem Hund mögen auf den ersten Blick aufwendig erscheinen, doch wenn man Schritt für Schritt vorgeht, lässt sich alles nacheinander erledigen. Am Beispiel einer Ausreise aus Japan haben wir den grundlegenden Ablauf der Vorbereitungen zusammengefasst.

1

Mikrochippen.

  • Wir implantieren einen Mikrochip, der den Normen ISO 11784 und 11785 entspricht (falls noch nicht vorhanden).
  • Da dies die Grundlage für die Identifizierung einzelner Tiere bildet, sollte die Markierung grundsätzlich vor der Tollwutimpfung angebracht werden.
  • Die Grundlagen der Montage sindLeitfaden zu MikrochipsSiehe auch.

2

Tollwutimpfung (1. Dosis)

  • Die erste Impfung ist möglich, sobald das Kind 91 Tage alt ist.
  • Bitte nehmen Sie Ihren Impfnachweis entgegen und bewahren Sie ihn sorgfältig auf.
  • Wir erledigen auch die Zulassungsformalitäten in Japan (Beantragung der Zulassungsplakette und der Zulassungsbescheinigung).

3

Tollwutimpfung (2. Dosis, falls erforderlich)

  • Je nach Reiseziel und je nachdem, ob Sie planen, in Zukunft nach Japan zurückzukehren, sind unter Umständen zwei Impfungen erforderlich.
  • Wenn Sie nach Japan zurückkehren (von einem Gebiet außerhalb der ausgewiesenen Regionen), müssen Sie zwischen der ersten und der zweiten Impfung einen Abstand von mindestens 30 Tagen einhalten. Da die Anforderungen hinsichtlich der Anzahl der Impfungen und der Abstände je nach Reiseziel variieren, informieren Sie sich bitte anhand offizieller Informationen, sobald Ihr Reiseziel feststeht.
  • Bewahren Sie auch dieses Zertifikat auf.

4

Tollwut-Antikörper-Titer-Test (falls erforderlich)

  • Nach der zweiten Impfung wird bei Bedarf eine Blutentnahme zur Bestimmung der Antikörper durchgeführt.
  • Bei der Rückkehr nach Japan (aus Gebieten außerhalb der ausgewiesenen Regionen) gilt ein Wert von 0,5 IU/ml oder mehr als bestanden, und es wird eine Bescheinigung ausgestellt. Da die Standards je nach Reiseziel variieren, informieren Sie sich bitte anhand offizieller Informationen über die Anforderungen Ihres Reiseziels.
  • Einzelheiten zur Vorgehensweise finden Sie unterLeitfaden zur Durchführung von Tests zur Bestimmung des Tollwut-AntikörpertitersSiehe auch.

5

Überprüfung der zusätzlichen Anforderungen für das Reiseziel

  • In einigen Ländern sind zusätzlich zur Tollwutimpfung auch Impfnachweise für andere Krankheiten, Nachweise über die Behandlung gegen Parasiten sowie Einfuhrgenehmigungen erforderlich.
  • Wir prüfen die offiziellen Informationen der jeweiligen Länder und kümmern uns um fehlende Unterlagen sowie die erforderlichen Formalitäten.

6

Antrag auf Ausfuhrkontrolle (japanische Seite)

  • Gewünschter Untersuchungstermin:bis vor 14 TagenAnschließend beantragen wir die Ausfuhrkontrolle bei der für den Abflughafen zuständigen Tierquarantänestation.
  • Bei NACCS (Tiergesundheitskontrollen) sind auch Online-Anträge möglich.
  • Es ist erforderlich, eine Kopie des Impfnachweises sowie gegebenenfalls eine Kopie des Antikörpertestnachweises vorzulegen (Quelle: Quarantänestation für Tiere(Stand: August 2026)

7

Durchführung von Ausfuhrkontrollen und Einholung von Bescheinigungen

  • Innerhalb von 10 Tagen vor der AbreiseDort wird das Tier in der Tiergesundheitskontrolle des Flughafens einer Ausfuhrkontrolle unterzogen.
  • Es wird überprüft, ob der Mikrochip lesbar ist, und die Originaldokumente werden kontrolliert.
  • Sofern keine Probleme vorliegen, wird ein englischsprachiges Export-Quarantänezertifikat ausgestellt.

8

Vorlage der Unterlagen bei der Fluggesellschaft und Boarding

  • Am Check-in-Schalter müssen Sie alle erforderlichen Ausweisdokumente vorlegen.
  • Je nach Fluggesellschaft kann es vorkommen, dass Sie im Voraus Kopien Ihrer Dokumente einreichen müssen.

9

Einreiseformalitäten am Reiseziel

  • Die Einreiseformalitäten für Haustiere werden bei der Zoll- und Quarantänebehörde erledigt.
  • Manchmal werden auch Mikrochip-Überprüfungen oder einfache Gesundheitschecks durchgeführt.

*Die oben genannten Angaben stellen einen allgemeinen Ablauf der Vorbereitungen dar. Bei Reisezielen, für die eine Antikörpertiteruntersuchung oder eine Wartezeit erforderlich ist, muss die Planung noch früher erfolgen. Da die tatsächlich benötigte Zeit je nach Reiseziel und Zustand des Haustieres variiert, sollten Sie sich frühzeitig bei den Behörden des Reiseziels, der Tierquarantänestation und Ihrem Tierarzt erkundigen.

Vorbereitung von Chip und Impfstoff
Implantation eines Mikrochips (gemäß ISO 11784 und 11785, vor der Impfung)
Tollwutimpfung (1. Dosis, ab dem 91. Lebenstag)
Tollwutimpfung (2. Dosis – falls erforderlich; bei Rückkehr nach Japan [aus anderen als den ausgewiesenen Gebieten] muss zwischen der 1. und der 2. Dosis ein Abstand von mindestens 30 Tagen liegen)
Vorbereitung der Untersuchungen und Unterlagen
Antikörpertiter-Untersuchung (falls erforderlich; der Referenzwert von mindestens 0,5 IU/ml gilt für die Rückkehr nach Japan [aus anderen als den ausgewiesenen Regionen]. Die Richtwerte variieren je nach Reiseziel.)
Überprüfung der Wartezeiten und der zusätzlich erforderlichen Unterlagen für die jeweiligen Reiseziele
Aufbewahrung von Bescheinigungen über Tollwutimpfungen und Antikörpertests
Ausreiseformalitäten
Antrag auf Ausfuhrkontrolle (spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Kontrolltermin über NACCS)
Exportkontrolle bei der Tiergesundheitsbehörde und Erhalt des Export-Quarantänezertifikats (innerhalb von 10 Tagen vor der Abreise)
Vorlage der Dokumente bei der Fluggesellschaft und Einreiseformalitäten am Reiseziel

Häufige Missverständnisse bezüglich der Tollwutimpfung

Missverständnis Nr. 1: Ich dachte, mit dem Impfausweis und der Impfbescheinigung könne ich auch ins Ausland reisen.
Die Kennzeichnungskarte und der Impfnachweis dienen als Nachweis für die Registrierung des Tieres im Inland und gelten nicht als Ersatz für die für Auslandsreisen erforderlichen Bescheinigungen. Für die Ausreise sind sowohl eine von einer Tierklinik ausgestellte Bescheinigung über die Tollwutimpfung als auch eine von der Tierquarantänestation ausgestellte Ausfuhrbescheinigung erforderlich.
Gegenmassnahmen:Machen Sie sich vor der Reise einen Überblick über die „Dokumente für den Inlandseinsatz“ und die „Reisedokumente“ und kümmern Sie sich frühzeitig darum.Quarantänestation für Tieresich beraten lassen.

Missverständnis Nr. 2: Die Tollwutimpfung wurde vor dem Einsetzen des Mikrochips verabreicht
Impfungen, die vor dem Einsetzen des Mikrochips verabreicht wurden, werden je nach Reiseziel möglicherweise nicht als Nachweis anerkannt.
Gegenmassnahmen:Grundsätzlich ist die Reihenfolge einzuhalten, dass zuerst der Mikrochip implantiert und anschließend die Impfung verabreicht wird. Bitte erkundigen Sie sich bei der Tierquarantänestation, ob dies im Einzelfall möglich ist.

Missverständnis Nr. 3: Die Impfvoraussetzungen eines Landes wurden unverändert auf ein anderes Reiseziel übertragen
Bedingungen wie „Seit der Impfung sind mindestens ◯ Tage vergangen“ oder „Es sind ◯ Impfungen erforderlich“ variieren je nach Land.
Gegenmassnahmen:Sobald das Reiseziel feststeht, sollten Sie die offiziellen Informationen des jeweiligen Landes einzeln überprüfen. Wenn Sie mehrere Länder durchreisen, sollten Sie Ihren Reiseplan rückwärts planen, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Frage: Ist eine Tollwutimpfung auch erforderlich, wenn man von Japan in ein tollwutfreies Land reist?
Dies ist erforderlich. Auch wenn Japan als tollwutfreies Land gilt, verlangen die meisten Länder bei der Einreise die Vorlage eines Tollwutimpfnachweises. Bei Reisen in die EU sind die Implantation eines Mikrochips und die Vorlage eines Tollwutimpfnachweises zwingend vorgeschrieben; ob darüber hinaus ein Tollwut-Antikörpertest erforderlich ist, hängt davon ab, ob das jeweilige Land auf der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Liste der betroffenen Länder aufgeführt ist. Da diese Liste von Zeit zu Zeit überarbeitet wird, sollten Sie vor ReiseantrittOffizielle Website der Europäischen KommissionBitte informieren Sie sich dort über den aktuellen Stand der Veröffentlichungen.

Frage: Darf man einen Welpen, der jünger als drei Monate ist, ins Ausland mitnehmen?
Je nach Land sollte man grundsätzlich davon ausgehen, dass dies schwierig ist. In vielen Ländern unterliegt die Einreise von Welpen, die nicht gegen Tollwut geimpft sind, Beschränkungen. In einigen Ländern gibt es zwar Ausnahmeregelungen, doch da die Bedingungen komplex sind, muss dies im Einzelfall geprüft werden. Auch bei der Einreise nach Japan ist es, sofern die Einreise nicht aus einem der ausgewiesenen Gebiete erfolgt, sehr wahrscheinlich, dass ein Welpe, der jünger als 91 Tage ist und noch nicht geimpft wurde, einer langfristigen Quarantäne unterzogen wird, was in der Praxis kaum realisierbar ist (für die Einreise aus den ausgewiesenen Gebieten – Island, Australien, Neuseeland, die Fidschi-Inseln, Hawaii und Guam – gelten gesonderte Verfahren). Wir empfehlen Ihnen, Ihre Reise erst dann zu planen, wenn Ihr Hund ausreichend ausgewachsen ist und alle Impfungen abgeschlossen hat.

Frage: Wie lange im Voraus sollte man mit den Reisevorbereitungen beginnen?
Das hängt vom Reiseziel ab. Bei der Rückkehr nach Japan ist außerhalb bestimmter Regionen eine Wartezeit von mindestens 180 Tagen ab dem Tag der Blutentnahme erforderlich. Da es Reiseziele gibt, die eine ähnlich lange oder sogar längere Wartezeit vorschreiben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig vorzubereiten, wenn für Ihr Reiseziel ein Antikörpertest oder eine Wartezeit erforderlich ist. Auch bei anderen Ländern sollten Sie Ihre Planung frühzeitig und mit ausreichend Zeitpuffer beginnen, da die Wartezeit nach der Erstimpfung sowie die Formalitäten einige Zeit in Anspruch nehmen. Die konkreten Fristen entnehmen Sie bitte den offiziellen Informationen der Behörden Ihres Reiseziels.

Frage: Wenn man den Test auf Tollwut-Antikörper einmal bestanden hat, entfällt dann bei der nächsten Auslandsreise die Wartezeit?
Sofern Sie sich kontinuierlich impfen lassen, sind in den meisten Fällen keine erneuten Tests oder lange Wartezeiten erforderlich. In Japan ist ein neuer Antikörpertest grundsätzlich nicht erforderlich, sofern Sie innerhalb von zwei Jahren nach der Blutentnahme nach Japan zurückkehren. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie sich kontinuierlich impfen lassen und die Gültigkeitsdauer der Impfung nicht ablaufen lassen. Bei einem längeren Aufenthalt von mehr als zwei Jahren müssen Sie sich vor Ort erneut einem Antikörpertest unterziehen. Die genauen Schritte finden Sie unterLeitfaden zur Durchführung von Tests zur Bestimmung des Tollwut-Antikörpertitersfür weitere Informationen.

Frage: Sind der Nachweis über die Tollwutimpfung und die Hundemarke bzw. der Impfausweis ein und dasselbe?
Nein, das ist etwas anderes. Die Registrierungsmarke und die Impfmarke dienen als Nachweis für die Registrierung des Tieres im Inland und gelten nicht als Ersatz für die für Auslandsreisen erforderlichen Bescheinigungen. Für Auslandsreisen sind sowohl eine von einer Tierklinik ausgestellte Bescheinigung über die Tollwutimpfung als auch eine von der Tierquarantänestation ausgestellte Ausfuhrbescheinigung erforderlich.

F. Gibt es eine Anlaufstelle, an die ich mich bezüglich der Reisevorbereitungen und Formalitäten wenden kann?
Ja. Die Tierquarantänestation des Ministeriums für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei bietet nicht nur telefonische und E-Mail-Beratung an, sondern informiert Sie auch über den offiziellen LINE-Kanal von PetAirJPN über die erforderlichen Schritte, nachdem wir uns über Ihr Reiseziel, den geplanten Abreisetermin und den Zustand Ihres Hundes informiert haben. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Frage: Wie hoch sind die ungefähren Kosten für die Impfung und die Ausstellung einer Bescheinigung?
Die Kosten variieren je nach Tierklinik, Untersuchungsstelle und Reiseziel. Für konkrete Preisangaben wenden Sie sich bitte an Ihre Tierklinik, die Tierquarantänestation oder PetAirJPN.

Frage: Ich würde gerne mehr über andere Impfstoffe als den Tollwutimpfstoff erfahren, beispielsweise über Kombinationsimpfstoffe.
Dieser Artikel konzentriert sich ausschließlich auf die Grundlagen der Tollwutimpfung. Informationen zu den verschiedenen Arten von Impfstoffen für Auslandsreisen – wie Kombinationsimpfstoffe und Leptospirose-Impfstoffe – sowie deren Vergleich und die jeweiligen Anforderungen nach Ländern und Regionen finden SieVollständiger Leitfaden zu Impfstoffen und Antikörpertitern.Da dies dort ausführlich erläutert wird, lesen Sie bitte auch diesen Beitrag.

Zusammenfassung: Sobald Sie die Grundlagen zum Thema Impfungen verstanden haben, sollten Sie als Nächstes die Anforderungen für Ihr Reiseziel prüfen.

Die Tollwutimpfung dient nicht nur dem Schutz Ihres Hundes, sondern ist auch eine Maßnahme, die das Zielland verlangt, um die Einschleppung des Virus in das eigene Land zu verhindern. Wenn Sie die Implantation des Mikrochips bereits vorgenommen haben, die Impfung ab einem Alter von 91 Tagen durchführen lassen und eine Rückkehr nach Japan planen (aus einem nicht ausgewiesenen Gebiet), müssen Sie beispielsweise zwischen der ersten und der zweiten Impfung einen Abstand von mindestens 30 Tagen einhalten. Halten Sie sich grundsätzlich an die jeweiligen Bedingungen für das Reiseziel und die geplante Rückreise und bewahren Sie die von der Tierklinik ausgestellten Bescheinigungen getrennt von denen der Tierquarantänestation auf. Sobald das Reiseziel feststeht, sollten Sie frühzeitig die konkreten Bedingungen des jeweiligen Landes prüfen, beispielsweise ob ein Antikörpertest erforderlich ist, wie lange die Wartezeit beträgt und welche zusätzlichen Unterlagen benötigt werden.

Ein Vergleich der Impfvorschriften nach Reiseziel finden Sie unterVollständiger Leitfaden zu Impfstoffen und Antikörpertitern., Die konkreten Schritte zur Durchführung eines Antikörpertitertests sindLeitfaden zur Durchführung von Tests zur Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters, Die Grundlagen der Mikrochip-Implantation sindLeitfaden zu MikrochipsDort finden Sie jedoch eine ausführliche Erläuterung. Bitte lesen Sie auch diesen Beitrag.

Verfasst von: PetAirJPN-Redaktion (Team für den internationalen Transport von Haustieren)

*Die Informationen in diesem Artikel entsprechen dem Stand vom August 2026. Die Quarantänevorschriften, Impfvorschriften und Richtlinien der Fluggesellschaften können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine endgültige Entscheidung darüber, ob eine Reise möglich ist und welche Voraussetzungen dafür gelten, sollten Sie sich unbedingt anhand der aktuellen offiziellen Informationen der jeweiligen Behörden, Tiergesundheitsämter und Ihres Tierarztes informieren.

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