Was hat sich an den EU-Reisebestimmungen für Haustiere geändert?
Am 22. April 2026 traten neue Vorschriften für die Verbringung von Heimtieren innerhalb der EU in Kraft. Im Mittelpunkt steht dabei die Delegierte Verordnung der Kommission (EU) 2026/131. Ebenfalls in Kraft getreten sind die Durchführungsverordnung ((EU) 2026/705) und die Verordnung über die Länderliste ((EU) 2026/636). Diese ersetzen die bisherige Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 576/2013) (Quelle: Offizielle Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft(Stand: Juli 2026). Die Verordnung gilt für Hunde, Katzen und Frettchen und wird als gemeinsame Grundregel in allen EU-Mitgliedstaaten angewendet.
Die von den Tierhaltern selbst zu beschaffenden Unterlagen und Anforderungen – wie die Implantation eines Mikrochips, die Tollwutimpfung und das Tiergesundheitszeugnis – haben sich im Wesentlichen nicht geändert. Die EU hingegen hat sich mit dieser Novelle das Ziel gesetzt, die Kontrollen zur Verhinderung illegaler Handelsgeschäfte zu verschärfen und die Rückverfolgbarkeit zu verbessern (Quelle: Offizielle Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft(Stand: Juli 2026). In diesem Artikel geht es vor allem darum, was Sie als Tierhalter in der Praxis beachten sollten.
Drei grundlegende Punkte, die man sich zunächst verinnerlichen sollte
- Seit dem 22. April 2026 gelten neue Vorschriften. Dazu gehören unter anderem Mikrochips, Tollwutimpfungen und Tiergesundheitsbescheinigungen,Die von den Tierhaltern vorzulegenden Unterlagen und Anforderungen haben sich im Großen und Ganzen nicht geändert.
- Die Tollwutimpfung istAb dem Tag der Mikrochip-ImplantationDie Impfung muss vor der Implantation des Mikrochips erfolgen. Wenn die Impfung vor der Implantation des Mikrochips erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass diese Impfung bei der Einreise als ungültig angesehen wird.
- Bei Reisen aus JapanTiergesundheitsbescheinigungmuss beantragt werden (Einzelheiten zum Ausstellungsverfahren finden Sie im Haupttext). Je nach ReisezielEntwurmung gegen Echinococcus (nur für Hunde)wird ebenfalls benötigt
Warum ist die „Reihenfolge“ bei der Verabreichung von Mikrochip und Impfung wichtig?
Gemäß den EU-Vorschriften muss die Tollwutimpfung am selben Tag oder später als das Einsetzen des Mikrochips erfolgt sein. Wurde die Impfung vor dem Einsetzen des Mikrochips verabreicht, kann diese Impfung bei der Einreise als ungültig angesehen werden (Quelle: Offizielle Seite der Europäischen Kommission „Bringing your pet into the EU“(Stand: Juli 2026). Es ist kein Problem, wenn die Implantation des Mikrochips und die Impfung am selben Tag erfolgen.
Diese Vorschrift selbst wurde nicht erst mit der aktuellen Änderung neu eingeführt, sondern ist aus den bisherigen Bestimmungen übernommen worden. Da die Reihenfolge der Impfungen in Japan je nach Tierklinik variieren kann, ist es für Personen, die eine Reise planen, ratsam, die Impfhistorie ihres Hundes oder ihrer Katze noch einmal zu überprüfen. Übrigens können auch Tätowierungen, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen – beispielsweise wenn sie noch gut erkennbar sind – als alternatives Identifikationsmittel anstelle eines Mikrochips anerkannt werden. Bitte klären Sie im Voraus beim ausstellenden Tierarzt oder auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission, ob dies in Ihrem Fall zutrifft.
Welche Dokumente sind bei der Einreise aus Japan in die EU erforderlich?
Wenn Sie mit einem Haustier aus einem Nicht-EU-Land, einschließlich Japan, in die EU einreisen, benötigen Sie ein amtliches Tiergesundheitszeugnis (Official Animal Health Certificate). Da das Verfahren zur Ausstellung des Zeugnisses je nach den Umständen – beispielsweise hinsichtlich der Qualifikation des Tierarztes oder der Beteiligung der Behörden – variieren kann, informieren Sie sich bitte bei dem von Ihnen beauftragten Tierarzt oder auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission über die ausstellende Behörde und die erforderlichen Schritte. Das Zeugnis enthält folgende Angaben (Quelle: Offizielle Website der Europäischen Kommission(Stand: Juli 2026).
Darüber hinaus ist es erforderlich, eine Erklärung vorzubereiten und mitzuführen, aus der hervorgeht, dass die aktuelle Verbringung nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt. Da es sich hierbei um ein anderes Formular als das Tiergesundheitszeugnis handelt, sollten Sie sich vorab auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission oder bei dem von Ihnen beauftragten Tierarzt erkundigen, wer dieses Dokument erstellen und vorbereiten muss.
Für die Bescheinigung gilt zwar eine Gültigkeitsdauer, die genaue Anzahl der Tage muss jedoch je nach Reisezeitpunkt und Umständen geprüft werden, weshalb sie in diesem Artikel nicht ausdrücklich angegeben ist. Bitte informieren Sie sich bei dem Tierarzt, der die Bescheinigung ausstellt, oder auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission über die aktuellen Anforderungen.
In welchen Ländern ist eine Entwurmung gegen Echinococcus erforderlich? (nur bei Hunden)
Nur für Hunde gilt bei der Einreise nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland die Verpflichtung zur Entwurmung gegen Echinococcus (Mehrzistiger Bandwurm). Für Katzen und Frettchen besteht diese Verpflichtung nicht (Quelle: Offizielle Website der Europäischen Kommission(Stand: Juli 2026).
| (Daten) Element | Inhalt |
|---|---|
| Zielländer und -regionen | Finnland, Irland, Malta, Norwegen, Nordirland |
| Zieltiere | Nur Hunde (Katzen und Frettchen sind davon ausgeschlossen) |
| Zeitpunkt der Behandlung | 24 bis 120 Stunden vor der Einreise (1 bis 5 Tage vorher) |
| Praktiker | Wird von einem zugelassenen Tierarzt durchgeführt und dokumentiert |
Quelle: Offizielle Seite der Europäischen Kommission „Bringing your pet into the EU“, Stand: Juli 2026. Die aufgeführten Länder und Regionen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise unbedingt auf dieser Seite über die aktuellen Zielregionen und Anforderungen.
Möchten Sie nicht einmal prüfen, was in Ihrem Fall erforderlich ist?
Bitte teilen Sie uns Ihr Reiseziel und den geplanten Abreisetermin mit.
Hier finden Sie eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen und den Zeitplan für die Vorbereitungen.
Ist eine Untersuchung des Antikörpertiters gegen Tollwut erforderlich?
Ob dies erforderlich ist, hängt davon ab, ob das Herkunftsland auf der von der EU festgelegten Liste (Anhang I und II, Durchführungsverordnung (EU) 2026/636) aufgeführt ist. Bei Reisen aus Ländern, die nicht auf dieser Liste stehen, ist ein Test auf den Tollwut-Antikörpertiter erforderlich. Als Richtwert gilt ein Antikörpertiter von mindestens 0,5 IU/ml. Die Blutentnahme muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 90 Tage vor dem Ausstellungsdatum des Tiergesundheitszeugnisses erfolgen (Quelle: Offizielle Website der Europäischen Kommission(Stand: Juli 2026). Weitere Einzelheiten, wie beispielsweise die Anforderungen an die benannten Prüfstellen, finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Der Inhalt dieser Liste kann aufgrund einer Überprüfung der betroffenen Länder aktualisiert werden. Ob für Reisen aus Japan ein Antikörpertest erforderlich ist, muss vor Reiseantritt unbedingt auf der Website der Europäischen KommissionSeite mit der Liste der LänderBitte informieren Sie sich dort über den aktuellen Stand der Veröffentlichungen.
Sind für die Zukunft Änderungen geplant?
Auch die in diesem Artikel erläuterten Reisebestimmungen, darunter die Länderliste und andere Vorschriften, können in Zukunft überarbeitet oder geändert werden. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission über den aktuellen Stand. Unabhängig davon gibt es Vorschriften zum „Tierschutz und zur Rückverfolgbarkeit“ von Hunden und Katzen, die unter anderem ein System zur digitalen Registrierung vor der Reise vorsehen. Hierbei handelt es sich um einen vom vorliegenden Rechtsetzungsverfahren (Inkrafttreten am 22. April 2026) getrennten Gesetzgebungsprozess.
Diese Verordnung wurde vom Europäischen Parlament in seiner Plenarsitzung am 28. April 2026 und vom Europäischen Rat am 22. Mai 2026 offiziell verabschiedet (Quelle: Fahrplan des „Legislative Train“ des Europäischen Parlaments(Stand: Juli 2026). Die Verordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; die tatsächliche Anwendung vieler Bestimmungen wird voraussichtlich erst um das Jahr 2028 herum beginnen. Es sind zwar keine sofortigen Maßnahmen erforderlich, doch sollten Sie den genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens anhand der offiziellen Bekanntmachungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments überprüfen.
Was muss man vor der Abreise noch erledigen?
Zusätzlich zu den Anforderungen des Ziellandes müssen parallel dazu auch die japanischen Ausfuhrformalitäten erledigt werden. Gehen Sie bei den Vorbereitungen bitte in der folgenden Reihenfolge vor.
Wenden Sie sich frühzeitig an eine Tierklinik
Wir überprüfen die Reihenfolge der Mikrochip-Implantation und der Impfungen und besprechen gegebenenfalls weitere Maßnahmen.
Falls zutreffend, einen Termin zur Entwurmung gegen Echinococcus vereinbaren
Hunde, die in das Zielland reisen, müssen 24 bis 120 Stunden vor der Einreise von einem zugelassenen Tierarzt entwurmt werden.
Beantragung der Ausstellung eines Tiergesundheitszeugnisses
Lassen Sie den Tierarzt die Angaben zur Identifizierung des Tieres sowie den Impfnachweis eintragen. Da die Ausstellung der Bescheinigung unter Umständen nicht allein durch die Beauftragung des Tierarztes abgeschlossen ist, sollten Sie sich bei dem beauftragten Tierarzt oder auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission über die erforderlichen Formalitäten und die ausstellende Behörde informieren. Da die Erklärung über die nichtkommerzielle Nutzung ein anderes Formular als die Bescheinigung ist, überprüfen Sie bitte auf der offiziellen Website, wer dieses Dokument vorbereiten muss. Beauftragen Sie den Tierarzt rechtzeitig.
Bis spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Prüfungstermin: Beantragung der japanischen Ausfuhrprüfung
Quarantänestation für TiereReichen Sie den Antrag über NACCS (ein System zur Online-Abwicklung von Tierquarantäneangelegenheiten) ein und vereinbaren Sie einen Termin für die Untersuchung (Quelle: Tierquarantänestation, Stand: Juli 2026).
Innerhalb von 10 Tagen vor der Abreise: Exportkontrolle durchlaufen
Die Tiere werden in der Tierquarantänestation einer Ausfuhrkontrolle unterzogen, woraufhin ein Ausfuhrquarantänezertifikat ausgestellt wird (Quelle: Tierquarantänestation, Stand: Juli 2026).
Am Tag der Abreise: Check-in
Bitte reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein, darunter das Tiergesundheitszeugnis und das Ausfuhrquarantänezeugnis. Da die Einreichungsstelle und der Zeitpunkt je nach Transportart (aufgegebenes Gepäck, Fracht usw.) und der jeweiligen Fluggesellschaft variieren, sollten Sie sich vorab anhand der Hinweise der Fluggesellschaft informieren.
Was sind häufige Fehler und was ist zu beachten?
Checkliste für die Vorbereitungen
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Zusammenfassung
Die am 22. April 2026 in Kraft getretenen EU-Reisebestimmungen für Haustiere haben nicht zu wesentlichen Änderungen hinsichtlich der von den Tierhaltern vorzulegenden Unterlagen und Anforderungen geführt, sondern dienen vielmehr der Neufassung mehrerer Vorschriften zu einheitlichen Regeln für alle EU-Mitgliedstaaten. Andererseits hat die EU als Ziel dieser Neuregelung die Verschärfung der Kontrollen zur Verhinderung illegaler Handelspraktiken sowie die Verbesserung der Rückverfolgbarkeit festgelegt. Gerade deshalb ist es ratsam, alle einzelnen Punkte – wie die Reihenfolge der Mikrochip-Implantation und der Impfungen, den Inhalt des Tiergesundheitszeugnisses sowie die je nach Reiseziel erforderliche Entwurmung gegen Echinococcus und die Durchführung von Antikörpertests – frühzeitig zu klären, um sich Sicherheit zu verschaffen.
Wenn Sie mehr über die Grundlagen der Tollwutimpfung erfahren möchten,Artikel zur Erläuterung von ImpfstoffenBitte sehen Sie sich auch dies an.
🐾 Reisen mit Haustieren in die EU – beginnen Sie mit einer kostenlosen Beratung
Bitte informieren Sie uns über Ihr Reiseziel, das gewünschte Abreisedatum und die Situation Ihres Haustiers.
Es wird eine Zusammenfassung der erforderlichen Verfahren und Fristen gegeben.
Völlig kostenlos|Online-Support verfügbar|Auch an Wochenenden und Feiertagen geöffnet
Verfasst von: PetAirJPN-Redaktion (Team für den internationalen Transport von Haustieren)
*Die Informationen in diesem Artikel entsprechen dem Stand vom Juli 2026. Die Quarantänevorschriften der einzelnen Länder sowie die Richtlinien der Fluggesellschaften können sich ohne Vorankündigung ändern. Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine endgültige Entscheidung darüber, ob eine Reise möglich ist und welche Voraussetzungen dafür gelten, sollten Sie unbedingt die aktuellen offiziellen Informationen der jeweiligen Behörden, Tierquarantänestellen und Fluggesellschaften einholen.