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Neue EU-Reisebestimmungen für Haustiere | Was Sie vor einer Reise mit Hund oder Katze beachten sollten [Aktualisiert für 2026]

Änderungen der Quarantänevorschriften verschiedener Länder (Tollwutimpfung, Mikrochip, Titer-Test usw.) / 27.03.2026

Seit dem 22. April 2026 gelten neue Vorschriften für die Mitnahme von Haustieren innerhalb der EU. Für alle, die sich fragen: „Was hat sich geändert?“ oder „Hat das Auswirkungen auf die Vorbereitungen für die Mitnahme von Hunden und Katzen aus Japan?“, haben wir auf der Grundlage offizieller Informationen die geltenden Vorschriften sowie wichtige Punkte zusammengestellt, die Sie bei einer Reise von Japan in die EU beachten sollten.

Was hat sich an den EU-Reisebestimmungen für Haustiere geändert?

Am 22. April 2026 traten neue Vorschriften für die Verbringung von Heimtieren innerhalb der EU in Kraft. Im Mittelpunkt steht dabei die Delegierte Verordnung der Kommission (EU) 2026/131. Ebenfalls in Kraft getreten sind die Durchführungsverordnung ((EU) 2026/705) und die Verordnung über die Länderliste ((EU) 2026/636). Diese ersetzen die bisherige Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 576/2013) (Quelle: Offizielle Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft(Stand: Juli 2026). Die Verordnung gilt für Hunde, Katzen und Frettchen und wird als gemeinsame Grundregel in allen EU-Mitgliedstaaten angewendet.

Die von den Tierhaltern selbst zu beschaffenden Unterlagen und Anforderungen – wie die Implantation eines Mikrochips, die Tollwutimpfung und das Tiergesundheitszeugnis – haben sich im Wesentlichen nicht geändert. Die EU hingegen hat sich mit dieser Novelle das Ziel gesetzt, die Kontrollen zur Verhinderung illegaler Handelsgeschäfte zu verschärfen und die Rückverfolgbarkeit zu verbessern (Quelle: Offizielle Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft(Stand: Juli 2026). In diesem Artikel geht es vor allem darum, was Sie als Tierhalter in der Praxis beachten sollten.

Drei grundlegende Punkte, die man sich zunächst verinnerlichen sollte

  • Seit dem 22. April 2026 gelten neue Vorschriften. Dazu gehören unter anderem Mikrochips, Tollwutimpfungen und Tiergesundheitsbescheinigungen,Die von den Tierhaltern vorzulegenden Unterlagen und Anforderungen haben sich im Großen und Ganzen nicht geändert.
  • Die Tollwutimpfung istAb dem Tag der Mikrochip-ImplantationDie Impfung muss vor der Implantation des Mikrochips erfolgen. Wenn die Impfung vor der Implantation des Mikrochips erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass diese Impfung bei der Einreise als ungültig angesehen wird.
  • Bei Reisen aus JapanTiergesundheitsbescheinigungmuss beantragt werden (Einzelheiten zum Ausstellungsverfahren finden Sie im Haupttext). Je nach ReisezielEntwurmung gegen Echinococcus (nur für Hunde)wird ebenfalls benötigt

Warum ist die „Reihenfolge“ bei der Verabreichung von Mikrochip und Impfung wichtig?

Gemäß den EU-Vorschriften muss die Tollwutimpfung am selben Tag oder später als das Einsetzen des Mikrochips erfolgt sein. Wurde die Impfung vor dem Einsetzen des Mikrochips verabreicht, kann diese Impfung bei der Einreise als ungültig angesehen werden (Quelle: Offizielle Seite der Europäischen Kommission „Bringing your pet into the EU“(Stand: Juli 2026). Es ist kein Problem, wenn die Implantation des Mikrochips und die Impfung am selben Tag erfolgen.

Diese Vorschrift selbst wurde nicht erst mit der aktuellen Änderung neu eingeführt, sondern ist aus den bisherigen Bestimmungen übernommen worden. Da die Reihenfolge der Impfungen in Japan je nach Tierklinik variieren kann, ist es für Personen, die eine Reise planen, ratsam, die Impfhistorie ihres Hundes oder ihrer Katze noch einmal zu überprüfen. Übrigens können auch Tätowierungen, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen – beispielsweise wenn sie noch gut erkennbar sind – als alternatives Identifikationsmittel anstelle eines Mikrochips anerkannt werden. Bitte klären Sie im Voraus beim ausstellenden Tierarzt oder auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission, ob dies in Ihrem Fall zutrifft.

Welche Dokumente sind bei der Einreise aus Japan in die EU erforderlich?

Wenn Sie mit einem Haustier aus einem Nicht-EU-Land, einschließlich Japan, in die EU einreisen, benötigen Sie ein amtliches Tiergesundheitszeugnis (Official Animal Health Certificate). Da das Verfahren zur Ausstellung des Zeugnisses je nach den Umständen – beispielsweise hinsichtlich der Qualifikation des Tierarztes oder der Beteiligung der Behörden – variieren kann, informieren Sie sich bitte bei dem von Ihnen beauftragten Tierarzt oder auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission über die ausstellende Behörde und die erforderlichen Schritte. Das Zeugnis enthält folgende Angaben (Quelle: Offizielle Website der Europäischen Kommission(Stand: Juli 2026).

1.Individuelle Identifikationsdaten (z. B. Mikrochip-Nummer)
2.Nachweis einer Tollwutimpfung.
3.Falls zutreffend: Ergebnis der Untersuchung des Tollwut-Antikörpertiters
4.Gegebenenfalls Überprüfung der Entwurmung gegen Echinococcus (nur bei Hunden)

Darüber hinaus ist es erforderlich, eine Erklärung vorzubereiten und mitzuführen, aus der hervorgeht, dass die aktuelle Verbringung nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt. Da es sich hierbei um ein anderes Formular als das Tiergesundheitszeugnis handelt, sollten Sie sich vorab auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission oder bei dem von Ihnen beauftragten Tierarzt erkundigen, wer dieses Dokument erstellen und vorbereiten muss.

Für die Bescheinigung gilt zwar eine Gültigkeitsdauer, die genaue Anzahl der Tage muss jedoch je nach Reisezeitpunkt und Umständen geprüft werden, weshalb sie in diesem Artikel nicht ausdrücklich angegeben ist. Bitte informieren Sie sich bei dem Tierarzt, der die Bescheinigung ausstellt, oder auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission über die aktuellen Anforderungen.

In welchen Ländern ist eine Entwurmung gegen Echinococcus erforderlich? (nur bei Hunden)

Nur für Hunde gilt bei der Einreise nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland die Verpflichtung zur Entwurmung gegen Echinococcus (Mehrzistiger Bandwurm). Für Katzen und Frettchen besteht diese Verpflichtung nicht (Quelle: Offizielle Website der Europäischen Kommission(Stand: Juli 2026).

(Daten) Element Inhalt
Zielländer und -regionen Finnland, Irland, Malta, Norwegen, Nordirland
Zieltiere Nur Hunde (Katzen und Frettchen sind davon ausgeschlossen)
Zeitpunkt der Behandlung 24 bis 120 Stunden vor der Einreise (1 bis 5 Tage vorher)
Praktiker Wird von einem zugelassenen Tierarzt durchgeführt und dokumentiert

Quelle: Offizielle Seite der Europäischen Kommission „Bringing your pet into the EU“, Stand: Juli 2026. Die aufgeführten Länder und Regionen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise unbedingt auf dieser Seite über die aktuellen Zielregionen und Anforderungen.

Möchten Sie nicht einmal prüfen, was in Ihrem Fall erforderlich ist?

Bitte teilen Sie uns Ihr Reiseziel und den geplanten Abreisetermin mit.
Hier finden Sie eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen und den Zeitplan für die Vorbereitungen.

Ist eine Untersuchung des Antikörpertiters gegen Tollwut erforderlich?

Ob dies erforderlich ist, hängt davon ab, ob das Herkunftsland auf der von der EU festgelegten Liste (Anhang I und II, Durchführungsverordnung (EU) 2026/636) aufgeführt ist. Bei Reisen aus Ländern, die nicht auf dieser Liste stehen, ist ein Test auf den Tollwut-Antikörpertiter erforderlich. Als Richtwert gilt ein Antikörpertiter von mindestens 0,5 IU/ml. Die Blutentnahme muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 90 Tage vor dem Ausstellungsdatum des Tiergesundheitszeugnisses erfolgen (Quelle: Offizielle Website der Europäischen Kommission(Stand: Juli 2026). Weitere Einzelheiten, wie beispielsweise die Anforderungen an die benannten Prüfstellen, finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.

Der Inhalt dieser Liste kann aufgrund einer Überprüfung der betroffenen Länder aktualisiert werden. Ob für Reisen aus Japan ein Antikörpertest erforderlich ist, muss vor Reiseantritt unbedingt auf der Website der Europäischen KommissionSeite mit der Liste der LänderBitte informieren Sie sich dort über den aktuellen Stand der Veröffentlichungen.

Sind für die Zukunft Änderungen geplant?

Auch die in diesem Artikel erläuterten Reisebestimmungen, darunter die Länderliste und andere Vorschriften, können in Zukunft überarbeitet oder geändert werden. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission über den aktuellen Stand. Unabhängig davon gibt es Vorschriften zum „Tierschutz und zur Rückverfolgbarkeit“ von Hunden und Katzen, die unter anderem ein System zur digitalen Registrierung vor der Reise vorsehen. Hierbei handelt es sich um einen vom vorliegenden Rechtsetzungsverfahren (Inkrafttreten am 22. April 2026) getrennten Gesetzgebungsprozess.

Diese Verordnung wurde vom Europäischen Parlament in seiner Plenarsitzung am 28. April 2026 und vom Europäischen Rat am 22. Mai 2026 offiziell verabschiedet (Quelle: Fahrplan des „Legislative Train“ des Europäischen Parlaments(Stand: Juli 2026). Die Verordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; die tatsächliche Anwendung vieler Bestimmungen wird voraussichtlich erst um das Jahr 2028 herum beginnen. Es sind zwar keine sofortigen Maßnahmen erforderlich, doch sollten Sie den genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens anhand der offiziellen Bekanntmachungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments überprüfen.

Was muss man vor der Abreise noch erledigen?

Zusätzlich zu den Anforderungen des Ziellandes müssen parallel dazu auch die japanischen Ausfuhrformalitäten erledigt werden. Gehen Sie bei den Vorbereitungen bitte in der folgenden Reihenfolge vor.

1

Wenden Sie sich frühzeitig an eine Tierklinik

Wir überprüfen die Reihenfolge der Mikrochip-Implantation und der Impfungen und besprechen gegebenenfalls weitere Maßnahmen.

2

Falls zutreffend, einen Termin zur Entwurmung gegen Echinococcus vereinbaren

Hunde, die in das Zielland reisen, müssen 24 bis 120 Stunden vor der Einreise von einem zugelassenen Tierarzt entwurmt werden.

3

Beantragung der Ausstellung eines Tiergesundheitszeugnisses

Lassen Sie den Tierarzt die Angaben zur Identifizierung des Tieres sowie den Impfnachweis eintragen. Da die Ausstellung der Bescheinigung unter Umständen nicht allein durch die Beauftragung des Tierarztes abgeschlossen ist, sollten Sie sich bei dem beauftragten Tierarzt oder auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission über die erforderlichen Formalitäten und die ausstellende Behörde informieren. Da die Erklärung über die nichtkommerzielle Nutzung ein anderes Formular als die Bescheinigung ist, überprüfen Sie bitte auf der offiziellen Website, wer dieses Dokument vorbereiten muss. Beauftragen Sie den Tierarzt rechtzeitig.

4

Bis spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Prüfungstermin: Beantragung der japanischen Ausfuhrprüfung

Quarantänestation für TiereReichen Sie den Antrag über NACCS (ein System zur Online-Abwicklung von Tierquarantäneangelegenheiten) ein und vereinbaren Sie einen Termin für die Untersuchung (Quelle: Tierquarantänestation, Stand: Juli 2026).

5

Innerhalb von 10 Tagen vor der Abreise: Exportkontrolle durchlaufen

Die Tiere werden in der Tierquarantänestation einer Ausfuhrkontrolle unterzogen, woraufhin ein Ausfuhrquarantänezertifikat ausgestellt wird (Quelle: Tierquarantänestation, Stand: Juli 2026).

6

Am Tag der Abreise: Check-in

Bitte reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein, darunter das Tiergesundheitszeugnis und das Ausfuhrquarantänezeugnis. Da die Einreichungsstelle und der Zeitpunkt je nach Transportart (aufgegebenes Gepäck, Fracht usw.) und der jeweiligen Fluggesellschaft variieren, sollten Sie sich vorab anhand der Hinweise der Fluggesellschaft informieren.

Was sind häufige Fehler und was ist zu beachten?

Die Vorbereitungen vorantreiben, ohne die Reihenfolge der Impfungen zu überprüfen — Es kommt vor, dass man erst kurz vor der Abreise feststellt, dass die Impfung vor dem Einpflanzen des Mikrochips erfolgte. Überprüfen Sie daher rechtzeitig Ihren Impfnachweis.
Man beruhigt sich allein mit der Information, dass „die grundlegenden Anforderungen unverändert bleiben“ — Auch wenn sich der Inhalt der Anforderungen an sich nicht wesentlich geändert hat, darf man die Genauigkeit der Unterlagen nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Ich habe bis kurz vor der Abreise vergessen, die Entwurmung gegen Echinococcus zu veranlassen — Wenn Sie einen Hund in eines der betroffenen Länder mitnehmen, muss die Entwurmung innerhalb eines kurzen Zeitraums von 24 bis 120 Stunden vor der Einreise erfolgen. Die betroffenen Regionen und die genauen Anforderungen finden Sie unterOffizielle Website der Europäischen KommissionLassen Sie uns das noch einmal überprüfen.
Verzögerung bei der Beantragung eines Tiergesundheitszeugnisses — Die Beauftragung eines Tierarztes und die Überprüfung der Angaben können einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Ihr Reiseplan feststeht, sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen.

Checkliste für die Vorbereitungen

1.Impfhistorie überprüfen — Bitte erkundigen Sie sich in der Tierklinik, ob zuerst der Mikrochip eingesetzt oder die Tollwutimpfung verabreicht wurde.
2.Die Anforderungen des Reiseziels auflisten — Wir prüfen für jedes Reiseziel, ob eine Entwurmung gegen Echinokokken sowie eine Antikörpertiteruntersuchung erforderlich sind.
3.Beantragen Sie die Ausstellung eines Tiergesundheitszeugnisses rechtzeitig — Informieren Sie sich bei Ihrem Tierarzt oder auf der offiziellen Website über die Einzelheiten des Ausstellungsverfahrens und gehen Sie die Formalitäten mit ausreichend Zeit an.
4.Die Ausfuhrformalitäten auf japanischer Seite werden parallel dazu vorangetriebenQuarantänestation für TiereIch werde den Zeitplan für die Antragstellung und die Prüfung überprüfen.
5.Bei Unsicherheiten sollten Sie sich an einen Experten wenden. — Wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Vorbereitung der Unterlagen oder der Kommunikation mit der Fluggesellschaft haben, können Sie sich auch an ein auf den internationalen Transport von Haustieren spezialisiertes Unternehmen wenden.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Frage: Haben sich die Inhalte der Unterlagen durch die Regeländerung vom 22. April 2026 wesentlich geändert?
Nein, die von den Tierhaltern vorzulegenden Unterlagen und Anforderungen selbst haben sich nicht wesentlich geändert. Im Mittelpunkt steht die Zusammenführung mehrerer Vorschriften zu gemeinsamen Regeln für alle EU-Mitgliedstaaten; die EU nennt jedoch auch die Verschärfung der Kontrollen zur Verhinderung illegaler Geschäfte sowie die Verbesserung der Rückverfolgbarkeit als Ziele dieser Änderung (Quelle: Offizielle Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft(Stand: Juli 2026).
Frage: Was passiert, wenn man die Reihenfolge von Mikrochip und Impfung verwechselt?
Wurde die Impfung vor dem Einsetzen des Mikrochips durchgeführt, kann diese Impfung bei der Einreise möglicherweise als ungültig angesehen werden (Quelle: Offizielle Seite der Europäischen Kommission „Bringing your pet into the EU“(Stand: Juli 2026). Es ist kein Problem, wenn beides am selben Tag erfolgt. Wir empfehlen, die Impfunterlagen vor der Reise in einer Tierarztpraxis überprüfen zu lassen.
Frage: Ist eine Untersuchung des Antikörpertiters gegen Tollwut erforderlich?
Dies hängt davon ab, ob das Herkunftsland auf der von der EU festgelegten Liste aufgeführt ist. Da der Inhalt dieser Liste im Zuge von Überprüfungen aktualisiert werden kann, sollten Sie vor Reiseantritt prüfen, ob für Reisen aus Japan eine entsprechende Maßnahme erforderlich ist.Offizielle Seite der Europäischen Kommission mit der Liste der LänderBitte informieren Sie sich dort über den aktuellen Stand der Veröffentlichungen.
Frage: In welchen Ländern ist eine Entwurmung gegen Echinococcus erforderlich?
Nur für Hunde ist dies bei der Einreise nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland erforderlich. Für Katzen und Frettchen ist dies nicht erforderlich. Die Behandlung muss 24 bis 120 Stunden vor der Einreise von einem zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden (Quelle: Offizielle Website der Europäischen Kommission(Stand: Juli 2026).
Frage: Ist die digitale Voranmeldung bereits verpflichtend?
Es besteht noch keine Verpflichtung. Diese Verordnung wurde vom Europäischen Parlament in seiner Plenarsitzung am 28. April 2026 und vom Europäischen Rat am 22. Mai 2026 offiziell verabschiedet (Quelle: Fahrplan des „Legislative Train“ des Europäischen Parlaments(Stand: Juli 2026). Die Veröffentlichung im Amtsblatt sowie das Inkrafttreten und die Anwendung (für viele Bestimmungen wird mit einem Zeitpunkt um das Jahr 2028 gerechnet) stehen jedoch noch aus.
Frage: Wann sollte ich mit den Vorbereitungen beginnen?
Da die Beratung durch eine Tierklinik und die Beantragung einer Tiergesundheitsbescheinigung oft einige Zeit in Anspruch nehmen, empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich darum zu kümmern, sobald Ihr Reiseplan feststeht. Der Antrag auf die Ausfuhruntersuchung in Japan muss spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Untersuchungstermin bei der Tierquarantänestation gestellt werden (Quelle: Quarantänestation für Tiere(Stand: Juli 2026).

Zusammenfassung

Die am 22. April 2026 in Kraft getretenen EU-Reisebestimmungen für Haustiere haben nicht zu wesentlichen Änderungen hinsichtlich der von den Tierhaltern vorzulegenden Unterlagen und Anforderungen geführt, sondern dienen vielmehr der Neufassung mehrerer Vorschriften zu einheitlichen Regeln für alle EU-Mitgliedstaaten. Andererseits hat die EU als Ziel dieser Neuregelung die Verschärfung der Kontrollen zur Verhinderung illegaler Handelspraktiken sowie die Verbesserung der Rückverfolgbarkeit festgelegt. Gerade deshalb ist es ratsam, alle einzelnen Punkte – wie die Reihenfolge der Mikrochip-Implantation und der Impfungen, den Inhalt des Tiergesundheitszeugnisses sowie die je nach Reiseziel erforderliche Entwurmung gegen Echinococcus und die Durchführung von Antikörpertests – frühzeitig zu klären, um sich Sicherheit zu verschaffen.

Wenn Sie mehr über die Grundlagen der Tollwutimpfung erfahren möchten,Artikel zur Erläuterung von ImpfstoffenBitte sehen Sie sich auch dies an.

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Verfasst von: PetAirJPN-Redaktion (Team für den internationalen Transport von Haustieren)

*Die Informationen in diesem Artikel entsprechen dem Stand vom Juli 2026. Die Quarantänevorschriften der einzelnen Länder sowie die Richtlinien der Fluggesellschaften können sich ohne Vorankündigung ändern. Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine endgültige Entscheidung darüber, ob eine Reise möglich ist und welche Voraussetzungen dafür gelten, sollten Sie unbedingt die aktuellen offiziellen Informationen der jeweiligen Behörden, Tierquarantänestellen und Fluggesellschaften einholen.

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