Informationen und Unterlagen für die Auslandsreise

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Umzug oder Entsendung nach Deutschland mit Hunden und Katzen | Vollständiger Leitfaden zu Quarantäne und AHC-Verfahren [Aktualisiert 2026]

Verfahren zum Transport von Haustieren / 10.04.2026

Letzte Aktualisierung: 7. August 2026

Fazit: Um Hunde oder Katzen nach Deutschland mitzunehmen, müssen Sie folgende Schritte in der angegebenen Reihenfolge einhalten: Implantation eines Mikrochips → Tollwutimpfung → Ablauf der vorgeschriebenen Wartezeit → Ausstellung eines Tiergesundheitszeugnisses (AHC).Da die Vorbereitung der Unterlagen einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es ratsam, so bald wie möglich damit zu beginnen, sobald die Reise feststeht. Für diejenigen, die zum ersten Mal ins Ausland versetzt werden oder umziehen und sich hinsichtlich der Formalitäten unsicher sind, haben wir die erforderlichen Unterlagen und den Zeitplan gemäß den geltenden EU-Vorschriften zusammengestellt.

Inhaltsübersicht

Was uns dieser Artikel sagt.

  • Dokumente und Anforderungen für die Mitnahme von Hunden und Katzen nach Deutschland (spätestens 2026).
  • Die wichtigsten Punkte der aktuellen EU-Verordnung, die seit dem 22. April 2026 gilt
  • Richtwerte für den Vorbereitungsplan, rückwärts gerechnet ab dem Abreisetag
  • Richtlinien der einzelnen Fluggesellschaften zum Transport von Haustieren (Mitnahme in der Kabine, Beförderung im Frachtraum, Umgang mit kurzschnäuzigen Hunderassen)
  • Was Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland beachten sollten: „Hundesteuer“, Anmeldung bei der Gemeinde und der EU-Heimtierausweis
  • Häufige Fehler und Gegenmaßnahmen
Wichtig: Für die Einreise nach Deutschland ist ein AHC (Tiergesundheitszeugnis) erforderlich.
Nach den geltenden EU-Vorschriften (gültig ab dem 22. April 2026) gilt Folgendes, wenn Sie ein Haustier aus einem Drittland außerhalb der EU, wie beispielsweise Japan, nach Deutschland mitbringen:Grundsätzlich ist für jede Reise die Einholung eines Tiergesundheitszeugnisses (AHC: Animal Health Certificate) erforderlich.(In bestimmten Fällen, beispielsweise wenn Sie bereits über einen gültigen EU-Heimtierausweis verfügen, gelten andere Bestimmungen.) Der EU-Heimtierausweis ist in erster Linie ein Dokument für Tierhalter mit Wohnsitz innerhalb der EU und kann nicht als Einreisedokument für Tierhalter mit Wohnsitz außerhalb der EU verwendet werden, die ihr Tier neu in die EU einführen (Quelle: Europäische Kommission: „Einreise mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen in die EU“mittlerer Punkt (typografisches Symbol, das zwischen parallelen Begriffen, Namen in Katakana usw. verwendet wird)Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 der Kommission(Stand: Juli 2026. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf dieser Seite).Die in diesem Artikel beschriebenen Verfahren basieren auf dem Rahmenkonzept der „nichtkommerziellen Verbringung (non-commercial movement)“, das sowohl Fälle umfasst, in denen das Haustier seinen Besitzer auf einer Reise begleitet, als auch Fälle, in denen es von einem Dritten im Zusammenhang mit der Reise des Besitzers transportiert wird.Bei Transportarten, die von dieser Voraussetzung abweichen – beispielsweise beim alleinigen Versand von Haustieren –, können andere Anforderungen und erforderliche Unterlagen gelten (Quelle: Europäische Kommission: „Nichtkommerzielle Verbringung von Heimtieren aus Nicht-EU-Ländern“(Stand: Juli 2026). Bitte überprüfen Sie unbedingt auf der offiziellen Website, welche Voraussetzungen in Ihrem Fall gelten. Auch wenn Sie bereits mit den Vorbereitungen begonnen haben, ist es ratsam, sich über die aktuellen Formularvorlagen zu informieren.

Was braucht man, um einen Hund oder eine Katze nach Deutschland mitzunehmen?

Da Deutschland ein EU-Mitgliedstaat ist, gelten bei der Einreise mit Haustieren aus Japan die Vorschriften für die „Einfuhr aus Drittländern außerhalb der EU“. Grundsätzlich sind die Implantation eines Mikrochips, eine Tollwutimpfung und die Beschaffung eines Tiergesundheitszeugnisses (AHC) erforderlich; die grundlegenden Anforderungen sind für Hunde, Katzen und Frettchen identisch.Dieses Verfahren gilt jedoch nur für „nichtkommerzielle Reisen“, bei denen das Haustier seinen Besitzer begleitet oder im Zusammenhang mit dessen Reise transportiert wird.Da sich die Anforderungen ändern können, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist – beispielsweise bei Einzeltransporten –, sollten Sie sich auf der oben genannten offiziellen Website der Europäischen Kommission informieren, falls dies auf Sie zutreffen könnte.

Wird Japan für die EU als Drittland behandelt?

Deutschland ist ein EU-Mitgliedstaat. Wenn Sie mit einem Haustier von Japan nach Deutschland umziehen oder dort eine Stelle antreten, gelten die Vorschriften für die „Einfuhr aus einem Drittland außerhalb der EU“. Der EU-Heimtierausweis dient in erster Linie der Verbringung innerhalb der EU und ist ein Dokument für EU-Bürger; bei der erstmaligen Einreise aus Japan ist hingegen ein Tiergesundheitszeugnis (AHC) erforderlich (Quelle: Europäische Kommission: „Einreise mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen in die EU“(Stand: Juli 2026. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf dieser Seite).Dieses AHC-basierte Verfahren setzt voraus, dass es sich um eine „nichtkommerzielle Verbringung“ handelt, bei der das Haustier entweder in Begleitung seines Besitzers reist oder von einem Dritten im Zusammenhang mit der Reise des Besitzers transportiert wird.Wenn die Voraussetzungen abweichen, beispielsweise bei Einzeltransporten, können sich die Anforderungen ändern (Quelle: Europäische Kommission: „Nichtkommerzielle Verbringung von Heimtieren aus Nicht-EU-Ländern“(Stand: Juli 2026).

Bei Hunden und Katzen gibt es keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der Anforderungen; für beide sind grundsätzlich ein Mikrochip, eine Tollwutimpfung und eine AHC-Untersuchung vorgeschrieben. Für Frettchen gelten dieselben Bestimmungen (Quelle: ebenda, Stand: Juli 2026).

Ob eine Untersuchung des Tollwut-Antikörpertiters (z. B. nach der FAVN-Methode) erforderlich ist, hängt davon ab, ob das betreffende Land in der Liste der von den EU-Vorschriften betroffenen Länder aufgeführt ist. Da je nach betroffenem Land die Durchführung einer Antikörpertiteruntersuchung verlangt werden kann, lässt sich nicht pauschal feststellen, ob bei der Einfuhr aus Japan eine solche Untersuchung erforderlich ist. Die aktuelle Liste der betroffenen Länder und die entsprechenden Anforderungen finden Sie unterEuropäische Kommission: „Einreise mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen in die EU“Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der offiziellen Website (Quelle: ebenda, Stand: Juli 2026).

Voraussetzung 1: Was ist für das Einsetzen eines Mikrochips (nach ISO-Norm) erforderlich?

Die EU-Mitgliedstaaten schreiben grundsätzlich die Implantation von Mikrochips vor, die den Normen ISO 11784/11785 entsprechen (Quelle: Europäische Kommission(Stand: Juli 2026. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf derselben Seite). Der Impftermin für die Tollwutimpfung muss nach dem Datum der Implantation (bzw. des Auslesens) des Mikrochips liegen (auch am selben Tag möglich).

Sind Chips gemäß ISO 11784/11785 erforderlich?

Die EU-Mitgliedstaaten,Mikrochip gemäß den Normen ISO 11784/11785Das Anlegen ist grundsätzlich vorgeschrieben (Quelle: Europäische Kommission(Stand: Juli 2026. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf derselben Seite). Die meisten in Japan implantierten Mikrochips entsprechen diesem Standard, bitte überprüfen Sie jedoch unbedingt die Standardnummer auf dem bei der Implantation ausgestellten Zertifikat.

Besonders wichtig ist, dass das Datum der Tollwutimpfung mit dem Datum der Implantation (bzw. des Auslesens) des Mikrochips übereinstimmt.ab diesem Zeitpunkt (auch am selben Tag möglich)Das ist der Punkt. Wenn die Impfung vor dem Einsetzen des Mikrochips erfolgt, kann es vorkommen, dass die Unterlagen bei der Ankunft in Deutschland als ungültig eingestuft werden (Quelle: Europäische Kommission(Stand: Juli 2026. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf derselben Seite). Was Mikrochips betrifft, soWas Sie über das Mikrochippen von Hunden und Katzen wissen müssenSiehe auch.

Wie kann man überprüfen, ob es in Japan bereits eingebaut wurde?

Falls der Mikrochip bereits implantiert ist, lassen Sie sich von Ihrer Tierarztpraxis eine Bescheinigung ausstellen, auf der die Nummer und die Spezifikationen des Mikrochips vermerkt sind, und überprüfen Sie, ob diese Nummer mit den Angaben in den Ausfuhrunterlagen übereinstimmt. Bei Abweichungen der Nummern kann es bei der Einreisekontrolle zu Verzögerungen kommen.

Voraussetzung Nr. 2: Wann sollte die Tollwutimpfung verabreicht werden? (21-Tage-Regel)

Wann sollte man sich impfen lassen?

Bei der erstmaligen Verabreichung der Tollwutimpfung gelten für die Einreise nach Deutschland (EU) folgende Bestimmungen:Impfung ab einem Alter von 12 WochenundDer Impftermin muss nach dem Tag der Mikrochip-Implantation liegen (kann auch am selben Tag erfolgen).muss der Fall sein, undSeit Abschluss der Impfung sind mehr als 21 Tage vergangen.Dies ist ebenfalls erforderlich. Wenn Sie die Reise antreten, ohne diese „21-Tage-Regel“ zu erfüllen, kann Ihnen die Einreise verweigert werden (Quelle: Europäische Kommission(Stand: Juli 2026. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf derselben Seite). Wenn Ihr Haustier bereits über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügt und Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer eine Auffrischungsimpfung (Booster) vornehmen lassen, kann die Anwendung dieser 21-Tage-Regel abweichen. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der offiziellen Seite über die genauen Bedingungen, die für den Impfstatus Ihres Haustieres gelten.

Da die Gültigkeitsdauer von Impfstoffen je nach Produkt variiert, überprüfen Sie bitte unbedingt das auf dem Nachweis angegebene Ablaufdatum. Wenn Sie sich nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erneut impfen lassen, wird dies wie eine Erstimpfung behandelt, und auch nach der erneuten Impfung gilt erneut eine Wartezeit von 21 Tagen (dies entspricht dem oben beschriebenen 21-Tage-Prinzip). Quelle: Europäische Kommission(Stand: Juli 2026. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf dieser Seite).Klicken Sie hier für grundlegende Informationen über Tollwutimpfungen.Siehe auch.

Welche Unterlagen sind bei der Ausreise aus Japan erforderlich?

Wo erhält man ein AHC (Tiergesundheitszeugnis)?

Gemäß den geltenden EU-Vorschriften (gültig ab dem 22. April 2026) gilt für Reisen von Japan nach Deutschland Folgendes:Grundsätzlich muss bei jeder Reise ein Tiergesundheitszeugnis (AHC) vorgelegt werden.(In bestimmten Fällen, beispielsweise wenn Sie bereits über einen gültigen EU-Heimtierausweis verfügen, gelten andere Bestimmungen.) In den meisten Fällen handelt es sich nicht um ein Dokument, das nach einmaliger Ausstellung wiederholt verwendet werden kann, sondern es muss für jede Reise neu ausgestellt werden (Quelle: Europäische Kommission(Stand: Juli 2026. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf dieser Seite).Dieses Verfahren gilt für „nichtkommerzielle Verbringungen“, bei denen das Haustier seinen Besitzer begleitet oder im Zusammenhang mit dessen Reise transportiert wird.In Fällen, die nicht unter diese Voraussetzung fallen – wie beispielsweise bei Einzeltransporten –, können die erforderlichen Unterlagen und Verfahren abweichen. Sollten Sie der Meinung sein, dass dies auf Sie zutreffen könnte, informieren Sie sich bitte auf der oben genannten offiziellen Website der Europäischen Kommission über die Einzelheiten.

Die AHC ist.Tiergesundheitsbeauftragter (Official Veterinarian) bei der Tiergesundheitsbehördewird von … bestätigt und ausgestellt (oder indossiert). Wichtig ist, dass dieseDer Zeitraum zwischen dem Ausstellungsdatum und dem Tag der Dokumenten- und Identitätsprüfung bei der Einreise in die EU beträgt höchstens 10 Tage.Diese Frist bedeutet nicht, dass das Dokument „10 Tage vor dem Abreisetag ausgestellt werden muss“. Das Ausstellungsdatum muss rückwärts berechnet werden, entsprechend dem Zeitpunkt der Einreise. Wenn Sie nach der Einreise innerhalb der EU weiterreisen, gilt die Gültigkeitsdauer für insgesamt sechs Monate ab dem Datum der Ausstellung des Dokuments bzw. der Identitätsprüfung; sollte die Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung jedoch früher ablaufen, endet die Gültigkeitsdauer mit diesem Zeitpunkt (Quelle: Europäische Kommission: „Einreise mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen in die EU“(Stand: Juli 2026. Da die Gültigkeitsdauer je nach Verfallsdatum des Impfstoffs unter Umständen kürzer als sechs Monate sein kann, informieren Sie sich bitte unbedingt auf derselben Seite über die Einzelheiten und das aktuelle Formular). Für die Bescheinigung gelten bestimmte sprachliche Anforderungen. Einzelheiten finden Sie auf der offiziellen Website.

Unterlagen ausstellende Behörde Zeitmessung Bemerkung.
Mikrochip-Zertifikat Tierarztpraxis Bei der Implantation ISO-Normen 11784/11785, Überprüfung der Übereinstimmung der Nummern.
Bescheinigung über die Tollwutimpfung Tierarztpraxis Zum Zeitpunkt der Impfung (ab dem Tag der Mikrochip-Implantation; auch am selben Tag möglich) Das Verfallsdatum muss angegeben werden.
Tiergesundheitsbescheinigung (AHC) Tiergesundheitsamt (Tiergesundheitsbeauftragter) Innerhalb von 10 Tagen ab dem Ausstellungsdatum bis zur Überprüfung der Dokumente bei der Einreise in die EU Bei jeder Reise neu zu beantragen (Sprachen usw. sind auf der offiziellen Website zu überprüfen)
Bescheinigung über den Export Animal Quarantine Service (MAFF) Vor dem Abflug Für die Ausfuhrformalitäten auf japanischer Seite erforderlich
Erklärung des Eigentümers Vom Eigentümer ausgefüllt Bei der Reise Befolgen Sie das einheitliche EU-Format.

Quelle: Europäische Kommission: „Einreise mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen in die EU“mittlerer Punkt (typografisches Symbol, das zwischen parallelen Begriffen, Namen in Katakana usw. verwendet wird)Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Fischerei – Tiergesundheitsamt (Ausfuhrverfahren für Hunde und Katzen), Stand: Juli 2026. Da sich Formate und Anforderungen ändern können, informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen offiziellen Seiten über den aktuellen Stand.

Auch die "Reihenfolge" der Dokumente ist Gegenstand der Überprüfung.
Bei der AHC-Prüfung wird überprüft, ob anhand der Unterlagen nachweisbar ist, dass die erste Tollwutimpfung nach dem Tag der Mikrochip-Implantation (auch am selben Tag) erfolgt ist und seit der Impfung mindestens 21 Tage vergangen sind (bei Auffrischungsimpfungen innerhalb der Gültigkeitsdauer können andere Regelungen gelten). Quelle: Europäische Kommission(Stand: Juli 2026). Da Fehler bei der Datumsangabe oder veraltete Formulare vor Ort zu Problemen führen können, sollten Sie vor der Abreise unbedingt alle Unterlagen überprüfen und sich auf dieser Seite oder bei der Tierquarantänestation über die aktuellen Anforderungen und Formulare informieren.

Dokumente vorbereiten, wo soll ich anfangen?

Nach den geltenden EU-Vorschriften sind die erforderlichen Unterlagen und Verfahren komplex.
Bitte teilen Sie uns Ihr Reiseziel und den geplanten Abreisetermin mit. Wir informieren Sie dann über die erforderliche Vorbereitungszeit und die ersten Schritte.

Ab wann sollte man mit den Vorbereitungen für eine Reise nach Deutschland beginnen? (Zeitplan rückwärts gerechnet)

Da für den Mikrochip, die Impfung und die Ausstellung des AHC eine festgelegte Reihenfolge und bestimmte Fristen gelten, ist es ratsam, mit den Vorbereitungen so früh wie möglich zu beginnen, sobald die Reise feststeht. Die unten angegebene Angabe „◯ Monate vor der Abreise“ ist ein allgemeiner Richtwert von PetAirJPN für die Vorbereitungen, der auf der Reihenfolge der erforderlichen Unterlagen und den dafür benötigten Zeiträumen basiert, und stellt keine von Behörden festgelegte Frist dar. Da sich der Zeitplan je nach Situation des Haustiers sowie der Verfügbarkeit von Tierarztterminen und Flügen ändern kann, empfehlen wir, den tatsächlichen Zeitplan frühzeitig durch Rücksprache zu klären.

6m

Etwa sechs Monate vor der Abreise | Gesamtplanung und Klärung der Tierarzttermine

  • Überprüfen Sie, ob ein Mikrochip vorhanden ist (falls nicht, lassen Sie ihn so bald wie möglich implantieren)
  • Überprüfung der Tollwutimpfung und des Verfallsdatums
  • Informieren Sie Ihren Tierarzt über Ihre geplante Reise nach Deutschland und besprechen Sie mit ihm, welche Bescheinigungen erforderlich sind.
  • Mit einer kostenlosen Beratung bei PetAirJPN einen Zeitplan aufstellen
  • Die Vorschriften der Fluggesellschaft zum Transport von Haustieren prüfen und den Flug in Betracht ziehen
4M

Etwa vier Monate vor der Abreise|Impfungen und Gesundheitscheck

  • Impfung gegen Tollwut (Bitte vergewissern Sie sich unbedingt, dass dies ab dem Tag der Mikrochip-Implantation möglich ist – auch am selben Tag. Quelle: Europäische Kommission(Stand: Juli 2026. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf dieser Seite.)
  • Bei der ersten Impfung ist eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen nach der Impfung einzuplanen und bei der Festlegung des voraussichtlichen Abreisetags zu berücksichtigen (gemäß der oben genannten 21-Tage-Regel; bei Auffrischungsimpfungen innerhalb der Gültigkeitsdauer kann die Anwendung abweichen).
  • Überprüfung weiterer notwendiger Maßnahmen, wie z. B. die Bekämpfung von Flöhen, Zecken und inneren Parasiten
  • Beratung in einer Tierklinik bezüglich einer englischsprachigen Bescheinigung für AHC
2M

Etwa zwei Monate vor der Abreise | Vorbereitung der Unterlagen und der Ausfuhrformalitäten

  • Ausfuhrformalitäten bei der TiergesundheitsbehördeDie erforderlichen Unterlagen prüfen und vorbereiten. Auf japanischer SeiteDer Antrag auf eine Ausfuhrkontrolle muss spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Kontrolltermin gestellt werden.Da dies erforderlich ist, sollten Sie sich frühzeitig an die Tierquarantänestation wenden und einen Termin vereinbaren (Quelle: Tierquarantänestelle (Animal Quarantine Service)(Stand: Juli 2026)
  • Bereiten Sie eine Transportbox (Käfig) vor, deren Größe den Vorgaben der Fluggesellschaft entspricht
  • Prüfen, ob in der Unterkunft nach der Ankunft in Deutschland Haustiere gehalten werden dürfen
  • Sich bereits im Voraus nach geeigneten Tierkliniken vor Ort umsehen
10D

Innerhalb von 10 Tagen vor der Abfahrt | Durchführung der Ausfuhrkontrolle und Ausstellung des AHC

  • Durch die TiergesundheitsbehördeDie Ausfuhrkontrolle muss innerhalb von 10 Tagen vor der Abreise durchgeführt werden.(Der Antrag selbst muss, wie bereits erwähnt, spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Untersuchungstermin gestellt werden. Quelle: Tierquarantänestelle (Animal Quarantine Service)(Stand: Juli 2026)
  • Ausstellung des AHC (einheitliches EU-Formular) durch den Tiergesundheitsbeauftragten der Tiergesundheitsbehörde.Der Zeitraum zwischen dem Ausstellungsdatum und der Dokumentenprüfung bei der Einreise in die EU beträgt höchstens 10 Tage.Da es eine bestimmte Frist gibt, wird das Ausstellungsdatum entsprechend dem Zeitpunkt der Einreise angepasst.
  • Erhalt von Exportbescheinigungen
  • Abschließende Überprüfung, ob Datum, Mikrochip-Nummer und Name in allen Unterlagen übereinstimmen
am Reisetag

Tag der Abreise|Formalitäten am Flughafen

  • Check-in für Haustiere am Schalter der Fluggesellschaft (bitte mit ausreichendem Zeitpuffer erscheinen)
  • Bitte führen Sie alle Unterlagen im Handgepäck mit (nicht im aufgegebenen Gepäck verstauen).
  • Bei der Einreisekontrolle in Deutschland AHC und die vollständigen Unterlagen vorlegen

Dürfen Hunde und Katzen im Flugzeug mit in die Kabine genommen werden? Was ist der Unterschied zum Frachtraum?

Die Bedingungen für die Mitnahme im Passagierraum variieren je nach Fluggesellschaft. In einigen Fällen sind nur kleine Hunde und Katzen zugelassen, in anderen Fällen ist der Transport ausschließlich im Frachtraum (auf bestimmten Strecken) möglich. Die konkreten Bedingungen entnehmen Sie bitte den folgenden Übersichten nach Fluggesellschaften. Zwar gibt es Fluggesellschaften, die Direktflüge zwischen Japan und Deutschland anbieten, doch da sich die angeflogenen Flughäfen und die Flugfrequenz je nach Saison ändern können, sollten Sie vor der Buchung unbedingt auf den offiziellen Websites der jeweiligen Fluggesellschaften den aktuellen Flugplan überprüfen.Klicken Sie hier für einen Sicherheitsleitfaden für den Transport von Haustieren mit dem Flugzeug.Siehe auch.

Deutsche Lufthansa (deutsche Fluggesellschaften)

  • Ob und wie Haustiere befördert werden können (als Handgepäck oder im Frachtraum), welche Gewichts- und Größenbeschränkungen gelten, wie mit kurzschnäuzigen Rassen verfahren wird sowie ob und bis wann eine Voranmeldung erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Flugstrecke und dem Zeitpunkt ab. Auf dieser Karte werden keine konkreten Bedingungen aufgeführt.
  • Bitte unbedingt vor der BuchungOffizielle Website der Lufthansa (Informationen zum Fliegen mit Haustieren)Oder erkundigen Sie sich bitte beim Kundenservice nach den aktuellen Bedingungen.

ANA

  • Handgepäck (z.B. Gepäck)Internationale Flüge sind prinzipiell nicht erlaubt.
  • Frachtraum: Auf den entsprechenden Strecken wird dies übernommen (als Übergepäck behandelt)
  • Kurznasige Rassen: Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beförderungssperre sowie die betroffenen Hunderassen variieren je nach Flugstrecke (Auslands- bzw. Inlandsflüge). Auf dieser Karte werden die konkreten Zeitpunkte und Bedingungen nicht angegeben. Bitte informieren Sie sich unbedingt vor der BuchungOffizielle Website von ANA (Informationen zu Haustieren auf internationalen Flügen)Bitte informieren Sie sich dort über die aktuell gültigen Hunderassen und die geltenden Bestimmungen.
  • Da sich die Verfügbarkeit von Direktflügen und die Flugpläne ändern können, sollten Sie vor der Buchung die aktuellen Informationen auf der offiziellen Website überprüfen.
  • Weitere Informationen zu den Buchungs- und Beförderungsbedingungen finden Sie unterOffizielle Website von ANA (Informationen zu Haustieren auf internationalen Flügen)entnehmen Sie bitte

JAL

  • Handgepäck (z.B. Gepäck)Internationale Flüge sind prinzipiell nicht erlaubt.
  • Frachtraum: Annahme nur für bestimmte Strecken und Größen
  • Kurznasige Rassen: Je nach Strecke und Jahreszeit können Einschränkungen gelten (bitte im Voraus prüfen)
  • Da sich die Verfügbarkeit von Direktflügen und die Flugpläne ändern können, sollten Sie vor der Buchung die aktuellen Informationen auf der offiziellen Website überprüfen.
  • Einzelheiten sieheOffizielle Website von JAL (Informationen zu Haustieren auf internationalen Flügen)entnehmen Sie bitte
Tipp:Der Transport im Frachtraum auf Langstreckenflügen (die Flugdauer zwischen Japan und Deutschland variiert je nach Flugstrecke) stellt für Haustiere eine große Belastung dar. Was die Auswahl und Größe der Transportbox, die Belüftung sowie die Temperaturregelung im Flugzeug betrifft, gilt Folgendes:Wie man eine geeignete Kiste auswähltfür weitere Informationen. Für kurzköpfige Rassen.Anmerkungen zu Shorthorns und Flugzeugenist ebenfalls eine Pflichtlektüre.

Welche Formalitäten sind nach der Ankunft in Deutschland zu erledigen?

Einreisekontrolle am Flughafen

Bei der Einreise nach Deutschland werden die AHC-Bescheinigung, die Mikrochip-Bescheinigung und der Impfnachweis überprüft. Da bei unvollständigen Unterlagen unter Umständen zusätzliche Überprüfungen oder Maßnahmen erforderlich sind, halten Sie bitte Ihr Haustier bereit, damit der Beamte die Mikrochip-Nummer überprüfen kann. Die detaillierten Einreisebestimmungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMLEH) unterSeite zu den Einreisebestimmungen für HaustiereDa diese dort veröffentlicht sind, informieren Sie sich bitte auf dieser Seite über die aktuellen Bestimmungen.

Wie erhält man den EU-Heimtierausweis vor Ort?

Da der EU-Heimtierausweis in erster Linie ein Dokument für Tierhalter ist, die innerhalb der EU wohnen, kann er unter Umständen bei einer örtlichen Tierarztpraxis ausgestellt werden, sobald Sie sich in Deutschland angemeldet haben und somit als Einwohner der EU gelten (Quelle: Europäische Kommission(Stand: Juli 2026). Der EU-Heimtierausweis ist ein Dokument, das bei Reisen innerhalb der EU verwendet werden kann und auch bei Reisen in Nachbarländer wie Frankreich oder Österreich nützlich ist. Da die Voraussetzungen für die Ausstellung, die Kosten und die erforderlichen Formalitäten je nach Tierarztpraxis variieren, erkundigen Sie sich bitte bei einer Tierarztpraxis vor Ort.

Wie hoch ist die Hundesteuer? Ist eine Anmeldung bei der Gemeinde erforderlich?

Es wird allgemein angenommen, dass es in Deutschland ein System gibt, wonach die Haltung eines Hundes bei der Gemeinde angemeldet und eine Hundesteuer entrichtet werden muss. Da wir jedoch in diesem Artikel den Wortlaut der kommunalen Verordnungen nicht überprüfen konnten, können wir keine endgültige Aussage über die Notwendigkeit oder den Geltungsbereich treffen. Es wird oft gesagt, dass Katzen und Kleintiere davon ausgenommen sind, doch auch dies kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Die zuständige Stelle sowie die erforderlichen Verfahren und die Bezeichnung der Anlaufstelle (Steueramt, Bürgeramt usw.) variieren je nach Gemeinde (Stadt, Kreis, Gemeinde).

Die Höhe der Hundesteuer wird durch die jeweiligen kommunalen Verordnungen festgelegt, variiert je nach Stadt und kann sich ändern. In diesem Artikel werden keine konkreten Beträge genannt. Sobald Ihr Umzug (Dienstantritt) feststeht, erkundigen Sie sich bitte unbedingt bei der zuständigen Behörde Ihres neuen Wohnorts (Finanzamt, Bürgeramt usw.) nach der Meldepflicht, dem Meldeverfahren, den erforderlichen Unterlagen und der Höhe der Gebühr.

Zudem wird berichtet, dass die Melde- und Besteuerungsvorschriften je nach Hunderasse von den üblichen Regelungen abweichen können; dies lässt sich jedoch anhand der Primärinformationen der einzelnen Gemeinden nicht bestätigen. Da sich die Begriffe und Kriterien von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden, sollten Sie sich für Einzelheiten unbedingt an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde wenden. Bei dieser Hundesteuer handelt es sich um die Anmeldung bei der Gemeinde und die Besteuerung unter der Voraussetzung, dass die Haltung des Hundes legal ist. Ein separates Thema ist hingegen, dass die Einfuhr bestimmter Hunderassen nach Deutschland grundsätzlich durch Bundesgesetze verboten ist (weitere Informationen finden Sie im nachstehenden FAQ-Eintrag „Gibt es in Deutschland Vorschriften für gefährliche Hunderassen?“) . Wenn Sie vorhaben, eine möglicherweise betroffene Hunderasse mitzubringen, erkundigen Sie sich bitte unbedingt zuerst bei der deutschen Botschaft, dem Konsulat oder dem Zoll, ob die Einfuhr zulässig ist, bevor Sie die Höhe der Hundesteuer in Erfahrung bringen.

Häufige Fehler und Gegenmaßnahmen

Bei den Vorbereitungen für eine Reise nach Deutschland kommt es häufig zu Problemen aufgrund von Fehlern bei der Rückrechnung von Daten oder einer falschen Reihenfolge der Unterlagen. Im Folgenden finden Sie fünf häufige Fehlerbeispiele und entsprechende Gegenmaßnahmen.

Ich habe den Abreisetag festgelegt, ohne die 21 Tage seit der ersten Tollwutimpfung zu berücksichtigen.
Wenn Sie zum ersten Mal eine Tollwutimpfung erhalten und versuchen, weniger als 21 Tage nach der Impfung abzureisen, kann Ihnen die Einreise in die EU unter Umständen verweigert werden (bei Auffrischungsimpfungen innerhalb der Gültigkeitsdauer können andere Bestimmungen gelten).Gegenmassnahmen:Wenn Sie sich zum ersten Mal impfen lassen, legen Sie bitte zunächst den Impftermin fest und berechnen Sie dann rückwärts den Abreisetag, sodass dieser erst 21 Tage nach der Impfung liegt.
Die Impfungen wurden nach dem Anbringen des Mikrochips durchgeführt, aber das Datum auf der Bescheinigung wurde umgekehrt.
Aufgrund von Eingabefehlern im System der Tierklinik oder Fehlern bei der Ausstellung von Bescheinigungen kann es vorkommen, dass die Datumsangaben in den Unterlagen vertauscht sind.Gegenmassnahmen:Bitte überprüfen Sie vor der Abreise die Daten aller Bescheinigungen und bitten Sie die ausstellende Stelle um Korrektur, falls Unstimmigkeiten vorliegen.
Zwischen der Ausstellung des AHC (Tiergesundheitszeugnis) und der Dokumentenprüfung bei der Einreise in die EU sind mehr als 10 Tage vergangen.
Bei einem AHC darf der Zeitraum zwischen dem Ausstellungsdatum und dem Tag der Dokumenten- und Identitätsprüfung bei der Einreise in die EU nicht mehr als 10 Tage betragen.Gegenmassnahmen:Bitte berechnen Sie den Ausstellungstermin des AHC rückwärts, sobald der Zeitpunkt der Einreise feststeht, und achten Sie darauf, dass die Frist von 10 Tagen nicht zu großzügig bemessen ist.
Ich habe mit den Vorbereitungen begonnen, ohne zu überprüfen, ob das Formular für die Bescheinigung auf dem neuesten Stand ist.
EU-Vorschriften und Formularvorlagen können sich ändern. Wenn Sie die Unterlagen nach dem alten Muster erstellen, kann die Überprüfung vor Ort möglicherweise mehr Zeit in Anspruch nehmen.Gegenmassnahmen:Vor der Erstellung der UnterlagenTiergesundheitsamt (Seite zu den Ausfuhrformalitäten)Oder lassen Sie sich von einem Experten über die aktuellen Formulare informieren.
Ich habe versehentlich versucht, eine Buchung für eine Bruttierrasse (z. B. Französische Bulldogge, Boston Terrier) im Frachtraum vorzunehmen.
Je nach Fluggesellschaft kann es vorkommen, dass Hunde mit kurzer Schnauze nicht im Frachtraum befördert werden.Gegenmassnahmen:Bitte erkundigen Sie sich vor der Buchung bei der Fluggesellschaft, ob die betreffende Hunderasse befördert werden darf, und ziehen Sie die Mitnahme im Flugzeug in Betracht, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

F. Kann ich meine Katze mit nach Deutschland nehmen? Ist das Verfahren dasselbe wie bei Hunden?
Ja, Sie dürfen auch Katzen mitnehmen. Die Anforderungen hinsichtlich Mikrochip, Tollwutimpfung und AHC sind grundsätzlich dieselben wie für Hunde. Allerdings sind Katzen in vielen Gemeinden von der Hundesteuer befreit (der Geltungsbereich kann je nach Gemeinde variieren). Da die Notwendigkeit einer Anmeldung oder Registrierung bei der Gemeinde von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein kann, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle Ihrer neuen Gemeinde. Die Bedingungen für die Mitnahme im Flugzeug (z. B. Gewichtsbeschränkungen) sind bei den meisten Fluggesellschaften für Hunde und Katzen gleich, bitte erkundigen Sie sich jedoch unbedingt bei der Buchung.
Frage: Was ist gemäß der seit dem 22. April 2026 geltenden EU-Verordnung für die Einfuhr aus Japan erforderlich?
Gemäß den geltenden EU-Vorschriften (gültig ab dem 22. April 2026) ist bei der Einreise aus Drittländern (einschließlich Japan) in die EU grundsätzlich bei jeder Reise die Vorlage eines Tiergesundheitszeugnisses (AHC) erforderlich (es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. wenn Sie bereits im Besitz eines gültigen EU-Heimtierausweises sind). Quelle: Europäische Kommission(Stand: Juli 2026. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf dieser Seite).Dieses Verfahren setzt voraus, dass es sich um eine „nichtkommerzielle Verbringung“ handelt, bei der das Haustier seinen Besitzer begleitet oder von einem Dritten im Rahmen der Reise des Besitzers transportiert wird.Da sich die Anforderungen ändern können, wenn andere Voraussetzungen gelten, wie z. B. bei Einzeltransporten, sollten Sie die offiziellen Seiten konsultieren, falls dies auf Sie zutreffen könnte (Quelle: Europäische Kommission: „Nichtkommerzielle Verbringung von Heimtieren aus Nicht-EU-Ländern“(Stand: Juli 2026). Der EU-Heimtierausweis ist in erster Linie ein Dokument für Tierhalter mit Wohnsitz innerhalb der EU und kann nicht für die erstmalige Einreise aus Ländern außerhalb der EU verwendet werden. Bei der erstmaligen Tollwutimpfung muss in den Unterlagen die Reihenfolge der Mikrochip-Implantation und der Impfung (Impfung nach der Implantation, Wartezeit von mindestens 21 Tagen nach Abschluss der Impfung) nachweisbar sein. Da die Anwendung je nach Impfverlauf, wie z. B. bei Auffrischungsimpfungen innerhalb der Gültigkeitsdauer, unterschiedlich sein kann, sollten Sie die genauen Bedingungen, die für Ihr Haustier gelten, unbedingt auf der offiziellen Website überprüfen. Weitere Informationen finden Sie unterAusführlicher Artikel über die Überarbeitung der EU-Reisebestimmungen.Siehe auch.
Frage: Gibt es in Deutschland Vorschriften für gefährliche Hunderassen (Kampfhunde)?
Die deutschen Vorschriften zu gefährlichen Hunderassen sind zweigliedrig aufgebaut. Nach Bundesrecht ist die Einfuhr von Pitbull-Terriern, American Staffordshire Terriern, Staffordshire Bullterriern, Bullterriern und deren Kreuzungen nach Deutschland grundsätzlich verboten, unabhängig vom jeweiligen Bundesland (Quelle: Bundesgesetz über Beschränkungen bei der Verbringung und Einfuhr von Hunden(Stand: Juli 2026). Darüber hinaus legen die einzelnen Bundesländer eigenständig gefährliche Hunderassen fest und regeln die Haltegenehmigungen sowie die entsprechenden Bedingungen, wobei die betroffenen Rassen und Bedingungen je nach Bundesland variieren. Falls Ihr Hund möglicherweise unter das oben genannte bundesweite Verbot fällt, erkundigen Sie sich bitte unbedingt bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat sowie beim Zoll, bevor Sie Ihre Reise planen. Wenn Sie prüfen möchten, ob andere Hunderassen den landesrechtlichen Vorschriften unterliegen, wenden Sie sich bitte an das Land oder die Gemeinde Ihres Einsatzortes.
F. Kann ich meine französische Bulldogge mit nach Deutschland nehmen?
Je nach Fluggesellschaft kann die Mitnahme im Handgepäck unter Umständen in Betracht gezogen werden, sofern die Gewichts- und Größenvorgaben einschließlich des Transportbehälters erfüllt sind; die entsprechenden Bedingungen variieren jedoch von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Da einige Fluggesellschaften keine Beförderung von Hunden mit flacher Schnauze im Frachtraum anbieten, sollten Sie nach Angabe der Hunderasse vor der Buchung unbedingt die aktuellen Bedingungen auf der offiziellen Website der jeweiligen Fluggesellschaft oder beim Kundenservice erfragen.Klicken Sie hier für weitere Informationen über das Boarding von Kurzstreckenflugzeugen.Siehe auch.
F. Sind bei der Rückreise (von Deutschland nach Japan) besondere Verfahren erforderlich?
Ja, für die Rückkehr nach Japan sind gesonderte Quarantäneverfahren erforderlich. Unter Umständen ist eine Wartezeit vorgeschrieben, die erst nach Erreichen der vorgeschriebenen Werte bei der Tollwut-Antikörpertiteruntersuchung beginnt (Quelle: Tierquarantänestelle (Animal Quarantine Service)(Stand: Juli 2026). Wir empfehlen Ihnen, die Vorbereitungen für Ihre Rückreise bereits vor der Abreise im Blick zu behalten.Klicken Sie hier für einen vollständigen Leitfaden zur Rückkehr nach Japan.
F. Inwieweit bietet PetAirJPN Unterstützung, wenn ich sie anfordere?
Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung der Formalitäten und unterstützen Sie beispielsweise bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen, der Zusammenstellung der für den Antrag bei der Tierquarantänestation notwendigen Informationen, der Erstellung des Reiseplans sowie bei der Kommunikation mit der Fluggesellschaft. Die eigentliche Antragstellung und die Quarantäneformalitäten müssen Sie als Tierhalter selbst erledigen; bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei in Zusammenarbeit mit einem mit uns kooperierenden Verwaltungsrechtsanwalt. Bitte kontaktieren Sie uns zunächst über LINE. Details zu den Preisplänen finden Sie unterhierfinden Sie hier.

Sollte man sich in solchen Fällen an PetAirJPN wenden?

Wenn die Vorbereitungszeit knapp ist, Sie eine kurzköpfige Hunderasse mitnehmen oder die Verwaltung der Unterlagen aufgrund mehrerer Tiere voraussichtlich kompliziert wird, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig an PetAirJPN zu wenden. Insbesondere in den folgenden Fällen empfehlen wir eine frühzeitige Beratung.

Es bleibt nicht mehr viel Zeit für die Vorbereitungen bis zur Abreise.
Nehmen Sie kurzköpfige Hunde wie französische Bulldoggen und Möpse.
Mehrere Kühe, was die Verwaltung des Papierkrams erschweren könnte.
Sie kennen die Vorschriften für Haustiere nicht und wissen nicht, welchen Flug Sie nehmen sollen
Ich habe Bedenken hinsichtlich der Vorbereitung der Unterlagen gemäß den geltenden EU-Vorschriften (gültig ab dem 22. April 2026)
Angst vor Verfahren, die deutsche und englische Kommunikation erfordern
Ich möchte mich mit Ihnen allen sofort über die Modalitäten meiner Rückkehr nach Japan beraten.

Bei PetAirJPN begleiten wir Sie von der Beratung über die Überprüfung der Voraussetzungen, die Terminplanung, die Information über die Bezugsquellen für die erforderlichen Unterlagen und die Zusammenstellung der für den Antrag bei der Tierquarantänestation notwendigen Informationen bis hin zur Überprüfung vor der Abreise – dabei stehen die Sicherheit Ihres Haustieres und die Beruhigung der Tierhalter für uns an erster Stelle. Vereinbaren Sie zunächst ein kostenloses Beratungsgespräch.

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Bitte informieren Sie uns über Ihr Reiseziel, das gewünschte Abreisedatum und die Situation Ihres Haustiers.
Es wird eine Zusammenfassung der erforderlichen Verfahren und Fristen gegeben.

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Zusammenfassung: Bei einer Reise nach Deutschland kommt es auf die "frühzeitige Vorbereitung" und die "Reihenfolge der Dokumente" an.

Besonders wichtig bei Reisen mit Haustieren nach Deutschland ist,Implantation eines Mikrochips → Tollwutimpfung → Ablauf der vorgeschriebenen Wartezeit → Ausstellung des AHC (innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum bis zur Überprüfung der Dokumente bei der Einreise in die EU)Dies ist die Reihenfolge der Schritte und der Zeitplan. Da die Dokumentationsanforderungen gemäß den geltenden EU-Vorschriften (gültig ab dem 22. April 2026) komplex sind, birgt es Risiken, sich ausschließlich auf Erfahrungsberichte aus der Vergangenheit oder veraltete Informationen zu stützen. Die aktuellen Anforderungen lauten wie folgt:Europäische Kommission: „Einreise mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen in die EU“undTiergesundheitsamt (Ausfuhrverfahren für Hunde und Katzen)Bitte überprüfen Sie dies unbedingt (Stand: Juli 2026).

Um Unvollständigkeiten bei den Unterlagen oder Fehler bei den Formalitäten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, so bald wie möglich mit den Vorbereitungen zu beginnen, sobald der Umzug feststeht, und bereits frühzeitig die Unterstützung von Fachleuten in Anspruch zu nehmen. Starten Sie gemeinsam mit Ihrem geliebten Hund oder Ihrer geliebten Katze sorgenfrei in Ihr neues Leben in Deutschland.

Verfasst von: PetAirJPN-Redaktion (Team für den internationalen Transport von Haustieren)

*Die Informationen in diesem Artikel entsprechen dem Stand vom August 2026. Die EU-Vorschriften, die Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften sowie die Anforderungen der deutschen Behörden können sich ändern. Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine endgültige Entscheidung über die Reisemöglichkeit und die geltenden Anforderungen in Einzelfällen sollten Sie unbedingt die aktuellen offiziellen Informationen der Tiergesundheitsbehörde, der Europäischen Kommission, der deutschen Behörden und der jeweiligen Fluggesellschaften einholen.

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